Die Qualifikation der besonders schweren Brandstiftung


Diese Norm stellt eine Erfolgsqualifikation zu den anderen Brandstiftungsdelikten dar. Unter einer Erfolgsqualifikation versteht man eine Qualifikation, bei der es gerade auf den eintretenden Erfolg, also beispielsweise auf eine Verletzung oder sogar auf den Tod, einer der betroffenen Opfer ankommt. Wegen diesem Erfolg wird die besonders schwere Brandstiftung auch wesentlich härter bestraft als die einfache Brandstiftung: hier wird ein Täter somit mit einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als zwei Jahren in einem deutschen Gefängnis bestraft.

Einer besonders schweren Brandstiftung macht sich derjenige strafbar, der durch eine Brandstiftung oder durch eine schwere Brandstiftung eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht. Die Rechtsprechung besagt hierbei, dass bei der in der Norm geforderten großen Zahl von Menschen 14 Personen ausreichend sind, andere Ansichten vertreten die Meinung, dass auch erst 20 Personen ausreichend sind.

Schwer ist eine Gesundheitsschädigung nur dann, wenn sie den Voraussetzungen der schweren Körperverletzung entspricht oder wenn länger andauernde, schwere ernsthafte Krankheiten oder sonstige erhebliche Einschränkungen die Folgen der Tat sind. Die Voraussetzungen der schweren Körperverletzung besagen ferner, dass sich jemand strafbar macht wenn das Opfer als Folge der Körperverletzung das Sehvermögen, das Gehör, das Sprechvermögen oder seine Fortpflanzungsfähigkeit verloren hat oder ein wichtiges Glied des Körpers verloren hat oder es dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauerhaft entstellt worden ist oder in Siechtum, in eine Lähmung oder in eine geistige Krankheit oder eine Behinderung verfallen ist.

Desweiteren macht sich derjenige einer besonders schweren Brandstiftung strafbar, der
durch die Brandstiftung einen anderen Menschen in die Gefahr des Todes bringt, der in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder der das Löschen des Brandes verhindert oder erschwert.

Diese Fälle werden mit einer Haftstrafe von nicht weniger als fünf Jahren bestraft, da sich ein solches Verhalten des Täters besonders schlecht auf die Festsetzung des Strafmaßes auswirkt.

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