Feststellung der Höhe des Nachlasses durch das Nachlassgericht


Die Erbschaft wird im deutschen Recht als Nachlass bezeichnet. Der Verstorbene, rechtlich als Erblasser bezeichnet, hinterlässt den Erben sein gesamtes Vermögen. Zu diesem Nachlass zählt jedoch nicht nur das positive, sondern auch das negative Vermögen. Das Vermögen ist dabei allumfassend. Es bezeichnet alle geldwerten Mittel wie Geld, jedoch auch sämtliche materiellen Gegenstände. Das negative Vermögen besteht zumeist in Verbindlichkeiten. Als Verbindlichkeiten werden sämtliche Schulden des Erblassers bezeichnet.

Der Erbe muss nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht nur das positive Vermögen des Verstorbenen übernehmen, sondern ebenfalls für die Verbindlichkeiten einstehen. So müssen von dem Nachlass des Verstorbenen zunächst einmal die Schulden bezahlt werden. Erst hiernach kann der Erbe das restliche Vermögen sein Eigen nennen.

Die Höhe des Nachlasses wird durch das Nachlassgericht festgestellt. Nach dem Tod einer Person wird das Gericht automatisch informiert. Die Aufgabe des Gerichts ist es nun das Testamentsverfahren zu eröffnen. Sollte kein Testament vorliegen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge werden nur Verwandte des Erblassers berücksichtigt. Diese werden aufgrund ihres Grades der Verwandtschaft von nächster zu entfernter Verwandtschaft in vier „Ordnungen“ eingeteilt. Erben werden nach der gesetzlichen Erbfolge nur die jeweils nächsten lebenden Verwandten des Erblassers.

Der Erblasser kann folglich seinen Nachlass über ein Testament regeln oder die vorgegebene Verteilung nach den Regeln des Gesetzgebers wählen. Sollten noch Verbindlichkeiten des Verstorbenen bestehen, können diese von den Gläubigern beim zuständigen Nachlassgericht angemeldet werden. Nur auf diesem Wege können die Schulden auch vom Erben verlangt werden. Im Zuge des Nachlassverfahrens werden die Verbindlichkeiten von dem Nachlass bezahlt und die Erben mit dem Rest ausbezahlt.

Erst nach der Tilgung der gesamten Schulden steht also die Höhe der Erbschaft endgültig fest. Falls die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, kann die Erbschaft durch die Erben ausgeschlagen werden. Bei einer Ausschlagung der Erbschaft verzichtet ein Erbe freiwillig auf seine Erbschaft.

Das Nachlassgericht ist bei einer Überschuldung gezwungen das Nachlassinsolvenzverfahren einzuleiten. Ein Insolvenzverwalter wird mit der Verteilung des Nachlasses beauftragt. Es wird folglich versucht, die Schulden des Verstorbenen bestmöglich zu tilgen.

Die Höhe der Erbschaft ist zusammengefasst von mehreren Faktoren abhängig. Wichtig ist ebenfalls, dass der gesamte Nachlass samt Schulden vererbt wird. Der Erbe ist somit Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen.

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