MT Wann gilt der Betrug als vollendet und wann als versucht?


Der Betrug ist ein sogenanntes Vermögensdelikt, dass heißt das das geschützte Rechtsgut von der Norm die den Betrug regelt, das Vermögen jedes Einzelnen ist. Durch den Straftatbestand des Betruges im Strafgesetzbuch wird somit das Vermögen der Menschen als Ganzes geschützt. Das Ziel eines Betruges ist eine Vermögensbeschädigung des Opfers durch eine Täuschung, außerdem handelt der Täter dabei meistens mit einer gewissen Bereicherungsabsicht.

Wichtig zu wissen ist, dass der Betrug und der Diebstahl sich immer gegenseitig ausschließen, hat man eine Sache durch Betrug erlangt, so hat man sie nicht folglich gestohlen, die Grenze kann jedoch fast fließend ausfallen. Ferner ist außerdem wichtig und vor allem bei Wirtschaftsstrafrechtsanwälten ist dies häufig ein Tätigkeitsschwerpunkt, nämlich die Abgrenzung von einer erlaubten und einer verbotenen Geschicklichkeit im täglichen Wirtschaftsverkehr, wie beispielsweise rhetorische Fähigkeiten im Rahmen von Vertragsverhandlungen.

Der objektive Tatbestand des Betruges erfordert eine durch Täuschung über Tatsachen hervorgerufene Vermögensverfügung, welche zu einem Vermögensschaden beim Opfer führen muss. Unter Tatsachen versteht man Ereignisse oder Zustände, welche in der Vergangenheit oder in der Gegenwart liegen und die vor allem auch beweisbar sind. Die Tatsachen sind dabei von den Werturteilen oder von den schlichten Meinungsäußerungen abzugrenzen, was oftmals nur sehr schwer gelingt. Ein Beispiel hierfür zur Verdeutlichung: der Student S ist in den letzten Zügen seines Hochschulstudiums, er möchte sich nun einen Kredit aufnehmen und berichtet anschließend der Bank, dass er mit seinem Studienfach in einem Jahr sicher viel Geld verdienen wird. Tritt dies dann nicht ein, so ist es keine Täuschung, vielmehr hat der S der Bank lediglich seine Meinungen bezüglich seiner Berufsaussichten dargelegt. Anders würde es sich jedoch verhalten, wenn er sagen würde, dass er bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hätte und dies in Wirklichkeit gar nicht der Wahrheit entspricht. In einem solchen Fall hätte er somit über die Tatsachen getäuscht und ein Betrug würde möglicherweise vorliegen.

Eine Täuschung selbst wird als das Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung definiert. Wenn jemand ein Produkt verkauft und auf die Verpackung schreibt es handele sich um das beste Produkt der Welt, dann ist das keine Täuschung, sondern eine marktschreierische Anpreisung im Sinne einer Reklamehandlung. Diese Anpreisung ist zwar dann kein Betrug, kann aber jedoch unlauter sein. Dies wiederum würde dann bedeuten, dass unter Umständen ein Bußgeld der Firma die das Produkt herstellt zu zahlen ist. Eine Täuschung muss man desweiteren auch tatsächlich wollen. Wer in einem Restaurant sein Essen bestellt und gar nicht weiß, dass er seinen Geldbeutel zuhause vergessen hat, der täuscht bei der Bestellung nicht über seine Zahlungsfähigkeit und es liegt auch kein Betrug vor.

Anders verhält es sich jedoch, wenn man in ein Restaurant geht, dort isst und dann nicht bezahlen kann, obwohl man dies von vornherein gewusst hat und man folglich mit einem Vorsatz gehandelt hat. Eine Täuschung kann aber auch durch ein Unterlassen begangen werden. Das Schulbeispiel ist das Schweigen im Zug, wenn der Zugbegleiter fragt wer denn alles noch zugestiegen ist. Schweigt man dann auf diese Frage weil man gar keinen Fahrschein hat und man sich so um das Nachlösen drücken möchte, so täuscht man durch ein Unterlassen. Auch eine Täuschung durch Unterlassen liegt vor, wenn man der Bezieher von staatlichen Sozialleistungen, wie beispielsweise von Hartz4, ist und ergeben sich dann neue Umstände, wie zum Beispiel, dass man eine Arbeit findet. Meldet man diese absichtlich nicht, so liegt auch hier wieder eine Täuschung durch ein Unterlassen vor.

Der Empfänger einer Täuschung kann beim klassischen Betrug nur ein Mensch sein. Da aber auch in der modernen Informationsgesellschaft oft Computer betrogen werden, hat der Gesetzgeber den spezielleren Paragraph des Computerbetruges geschaffen.

Die Täuschung des Betruges muss einen Irrtum erregt haben. Ein Irrtum ist jede Fehlvorstellung über Tatsachen. Dies bedeutet, dass die Vorstellung des Getäuschten und die Realität nicht übereinstimmen, man sagt auch das die Vorstellungen auseinanderfallen. Der mutmaßliche Betrüger muss dabei den Irrtum auch erregt haben oder diesen unterhalten. Er muss den Irrtum also verursacht oder mit verursacht haben oder aber er bestärkt den Irrtum oder klärt ihn, trotz der Pflicht dazu, nicht auf, dann liegt mithin ein unterhalten vor. Um bei den Beispielen von eben zu bleiben: der Zugbegleiter irrt darin, dass alle Zuginsassen bereits kontrolliert seien; die Bank irrt darüber, dass der Student seine Raten sicher bezahlen können wird und die betroffene Behörde des Sozialapparates irrt bezüglich der Ansprüche des Transferleistungsempfängers.

Teile der Rechtswissenschaft sind allerdings der Meinung, dass manche Menschen selbst daran schuld seien, wenn sie Opfer offensichtlicher Betrügereien werden. Allerdings wird diese Ansicht oft damit abgelehnt, dass gerade die Sozialschwächeren, die dann auch noch Opfer von Betrügen werden, vom Strafrecht besonders geschützt werden müssen. Als Opfer eines Betruges muss man sich daher in der Regel keine Sorgen machen, dass das Gericht oder die Polizei einen schief anschauen, auch wenn man noch auf den offensichtlichsten Trick hereingefallen ist. Desweiteren muss das Opfer eine Vermögensverfügung begangen haben, also dem Täter das Geld gegeben oder es ihm überwiesen haben. Hat sich der Täter allerdings das Geld einfach genommen, so liegt ein normaler Diebstahl vor, wendet er dann zusätzlich auch noch Gewalt an oder droht mit einer Gewalt, so ist es sogar ein Raub. Hier wird deutlich, dass die Abgrenzung zum Diebstahl schwierig werden kann.

Beispiel hierfür sind: in einem Supermarkt steckt der Täter T eine Packung Zigaretten in seine Jackentasche, diese Handlung stellt eindeutig einen Diebstahl dar, denn er steckt die Packung in seine persönliche Sphäre hinein. Anders sieht es jedoch aus, wenn man unter einem Kasten Mineralwasser, der im unteren Fach des Einkaufwagens steht, eine Zeitschrift versteckt hält, so dass die Kassiererin sie nicht sieht und man sie so auch nicht bezahlen muss. Hier täuscht man die Kassiererin darüber, dass unter dem Getränkekasten nichts ist und man alles, was man auch tatsächlich kaufen möchte entweder auf das Kassenband gelegt hat oder es sichtbar im Wagen liegt. Die Vermögensverfügung ist dabei das gehen lassen mit der Zeitschrift, es liegt damit ein sogenannter Sachbetrug vor. Um solche Sachbetrüge zu vermeiden, muss man heutzutage in den meisten Supermärkten auch die im Wagen liegenden Taschen kurz anheben um der Kassiererin zu verdeutlichen das dort keine Ware mehr ist.

Als letzte Voraussetzung muss auch noch ein Vermögensschaden bei dem Opfer entstanden sein. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn sich das Vermögen tatsächlich gemindert hat und eine Kompensation durch eine Gegenleistung nicht oder zumindest nicht vollständig erfolgt ist. In unseren Beispielen hat sich jeweils das Vermögen der Opfer oder der Firmen für die sie arbeiten vermindert. Interessant sind dabei Fälle des Bettelbetruges. Hier gibt man ja Geld für jemanden aus und erwartet gar keine Gegenleistung, also keine Kompensation, für die Geldgabe. Allerdings ist man meistens sehr verärgert wenn man dann mitbekommt, dass das Geld aus der Spende für andere Zwecke benutzt wurde. Täuscht hier ein Bettler, er könne nicht laufen und bekommt deswegen Geld in der Fußgängerzone gespendet, so liegt ein Betrug vor, wenn er denn tatsächlich laufen kann und dies nur seine Masche ist, um an das Geld der vorbeilaufenden Menschen zu kommen. Solche Fälle kommen oft vor und werden selten verfolgt, sie schädigen aber vor allem die Personen die wirklich benachteiligt sind und die hoffen sich aus der Bettelei etwas kaufen zu können. Denn umso öfter man von solchen Bettelbetrügereien hört, umso weniger sind die Menschen bereit etwas zu spenden, denn sie wissen ja nicht ob die Person die da vor einem steht tatsächlich hilfsbedürftig ist oder ob sie ein Betrüger ist.

Auch von großer Bedeutung sind die Fälle des persönlichen Schadenseinschlages. Beispielsweise liegt dann ein Betrug vor, wenn ein Vertreter dem Kunden an der Haustür einen Zettel unterschiebt auf dem, so sagt er zumindest, nur quittiert werden muss, dass der Vertreter da war. Tatsächlich handelt es sich jedoch um die Bestellung einer Waschmaschine, die allerdings ihr Geld wert ist. In diesem Fall liegt zwar kein Vermögensschaden vor, allerdings ist das Verhalten des Vertreters dennoch für die Person schädigend. Daher sagt die Rechtsprechung, dass hier auch ein Betrug vorliegt.

Genauso verhält es sich auch mit dem Landwirt, dem eine Melkmaschine von einem Vertreter verkauft wird die, für seine Anzahl von Kühen, die angeblich passende ist. Tatsächlich schafft die gelieferte Maschine nur die Hälfte seiner Kühe zu melken. Der Bauer steht nun mit seiner für ihn sinnlosen Maschine da, auch wenn diese für einen Nebenerwerbslandwirt durchaus die beste und passendste gewesen wäre. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, hat einen solch gelagerten Fall als Betrug gewertet.

Zusammenfassend sind hier die Voraussetzungen für einen Betrug nochmals genau genannt:
a) Die Täuschung einer anderen Person
b) Einen Irrtum erregen oder unterhalten
c) Die Vermögensverfügung des Opfers
d) Das Einreten eines Vermögensschadens

Für all diese Punkte braucht der Täter zudem auch noch Vorsatz, er benötigt also das Wissen und das Wollen, dass ein solcher Betrug begangen wird. Daneben muss der Betrüger sich bereichern wollen und zwar genau mit dem Betrag oder mit der Sache den oder die er mit seiner Betrugshandlung herauszuschlagen versucht. Ist dies alles erfüllt und liegen keine Rechtfertigungsgründe oder gar Entschuldigungsgründe vor, so liegt ein Betrug vor, der auch bestraft werden kann.

Die Höchststrafe liegt für Betrüger bei fünf Jahren Haft in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Ein versuchter Betrug ist desweiteren ebenso strafbar, also wenn der Täter es versucht hat, das Opfer zu betrügen, dieses aber nicht überwiesen oder bezahlt hat, sondern eine Anzeige gegen ihn bei der Polizei erstattet hat.

Ein schwerer Fall des Betruges liegt dann vor, wenn die Betrüger gewerbsmäßig oder als Bande, also mit mindestens drei Personen, handeln oder wenn sie dabei Urkunden fälschen oder die verfälschten Urkunden verwenden(beispielsweise ein unechter Dienstausweis oder eine gefälschte Rechnung). Außerdem liegt ein Betrug in einem schweren Fall vor, wenn die Betrüger einen Versicherungsfall vortäuschen und zu diesem Zweck eine Sache in Brand setzen oder ein Seeschiff versenken. Auch wer seine Stellung als Amtsträger ausnutzt oder wer Personen in eine große wirtschaftliche Not bringt, kann wegen eines schweren Betruges bestraft werden. Bei einem solchen liegt die Höchststrafe bei bis zu zehn Jahren Gefängnis. Nachher wird zudem oft von den Gerichten eine Führungsaufsicht angeordnet, damit die Täter, wenn sie dann wieder in Freiheit sind, diese Taten nicht wieder erneut begehen um so ihr Leben zu finanzieren.

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