Probleme bei der Miete eines Autos


Wenn eine Privatperson von einem Mietwagenunternehmen ein Auto mietet, dann schließt sie einen Mietvertrag mit diesem ab. Dabei verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug für den Normalgebrauch zu nutzen und es am vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort unbeschadet wieder abzugeben. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

Doch wie bei der Abwicklung eines jeden schuldrechtlichen Vertrages kann es auch hier zu Problemen kommen, etwa wenn der Mieter, wenn auch unbeabsichtigt, die Vertragsbedingungen nicht einhält. Im Folgenden wird ein kurzes Überblick darüber gegeben, welche Probleme auftreten können und wie diese zu lösen sind.

Rückgabe des Fahrzeuges

Schließt man den Vertrag ab, wird in der Regel auch eine Mietzeit vereinbart. Dann muss der Wagen zu dem Zeitpunkt wie vereinbart an der vereinbarten Stelle abgegeben werden. Wird einem während der Mietzeit klar, dass die Mietzeit nicht eingehalten werden kann, sollte man schnellstmöglich den Kontakt zu dem Mietwagenunternehmen suchen um die Mietzeit zu verlängern. Dies ist in der Regel auch möglich, gerade weil große Mietwagenunternehmen immer eine Vielzahl von Fahrzeugen in ihrer Flotte haben und so aushelfen können. Ebenso vereinbart man beim Vertragsschluss meist, wie viele Kilometer man mit dem Wagen fahren darf, denn häufig verlangen Mietwagenunternehmen eine Beschränkung der Kilometerzahl. Bemerkt man während seiner Mietzeit, dass man diese Beschränkung nicht einhalten kann, ist es in der Regel möglich, nachträglich mit dem Mietwagenunternehmen eine Erhöhung der Kilometerbeschränkung zu vereinbaren.

Beschädigungen am Fahrzeug

Wenn das Fahrzeug während der Mietzeit beschädigt wird, dann hat man für diesen Fall in der Regel bei Vertragsschluss die Möglichkeit gehabt, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese ist dann regelmäßig mit einer Selbstbeteiligung je nach Preis abschließbar. Diese befinden sich meist in einer Selbstbeteiligungspreisspanne von 800 - 1.500 Euro. Das heißt, dass man bei einem Schaden diesen Betrag selbst zahlen muss oder kleinere Schäden, die unter diesem Betrag liegen, ganz selbst zahlen muss.

Gerichtliche Durchsetzbarkeit

Falls es dennoch zu Problemen mit dem Autovermietungsunternehmen kommt und sich diese nicht außergerichtlich klären lassen, kann vor dem Zivilgericht geklagt werden. Je nachdem wie hoch der Streitwert ist, also um welchen Wert es bei dem Streit geht, ist entweder das Amtsgericht bei einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro oder das Landgericht über einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig. Der Ort der Klage richtet sich meist nach dem Wohnort des Beklagten oder dem Sitz des Beklagten Unternehmens.

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