Verkauf eines Grundstücks mit Hypothek oder Grundschuld


Möchte man ein Grundstück kaufen und ist das Grundstück mit einer Hypothek oder einer Grundschuld belastet, stellt sich die Frage, ob ein Kauf sinnvoll ist oder ob man damit ein zu großes Risiko eingeht, weil in das Grundstück auf Grund einer Hypothek oder einer Grundschuld von dem Gläubiger zwangsvollstreckt werden kann.

Was ist eine Grundschuld und eine Hypothek?

Die Grundschuld und die Hypothek sind Sicherungsrechte. Sie ermöglichen also dem Berechtigten die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und dieses zu verwerten, wenn die Schuld, die gegenüber dem Eigentümer besteht, von diesem nicht getilgt wird.

Gängig sind Hypotheken und Grundschulden durch Banken. Wenn eine Person bei einer Bank einen Kredit aufnimmt, dann möchten sich Banken in der Regel absichern für den Fall, dass der Kreditschuldner den Kredit nicht mehr zahlen kann. Dann laufen sie Gefahr, dass sie den gewährten Kredit nicht mehr zurück erhalten. Dann kann die Bank, falls der Schuldner Eigentümer eines Grundstücks ist, das Grundstück verwerten und dadurch die Kreditsumme zurückerhalten, sie ist dadurch also gesichert.

Der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld ist die sogenannte Akzessorietät, die Abhängigkeit. Die Hypothek ist akzessorisch zur gesicherten Forderung. Erlischt diese, erlischt automatisch auch die Hypothek. Die Grundschuld ist nicht akzessorisch, besteht also erst mal weiterhin, auch wenn die zu sichernde Forderung noch besteht. Beide sogenannte Grundpfandrechte müssen, um wirksam zu sein, im Grundbuch eingetragen sein. Ein etwaiger Käufer eines Grundstückes kann also durch den Einblick in das Grundbuch sehen, ob das Grundstück belastet ist und wenn ja, wie hoch es belastet ist.

Folgen für den Kauf eines Grundstücks mit einer eingetragenen Belastung

Falls man ein Grundstück kaufen möchte, dass mit einem der beiden Grundpfandrechte belastet ist, stellt sich die Frage, was durch den Erwerb des Grundstücks damit passiert. Grundsätzlich sind Hypothek und Grundschuld nicht an eine bestimmte Person als Eigentümer des Grundstücks gebunden, sondern an das Grundstück selbst. Kauft man also ein Grundstück das belastet ist, dann kauft man die Belastung erst mal mit. Denn sonst hätte die Bank bei einem Verkauf des Grundstücks gravierende Nachteile, weil sie sonst ihre Sicherheit verlieren würde.

Um dieser Belastung zu entgehen ist es sinnvoll, mit dem Verkäufer des Grundstücks eine Regelung über die bestehenden Belastungen zu treffen. Entweder muss die Belastung des Grundstücks mit übernommen werden, was sich dann im Kaufpreis des Grundstücks wiederspiegeln sollte. Anderenfalls kann auch vereinbart werden, dass der Verkäufer die Belastungen beseitigt, indem er mit er Bank verhandelt diese von dem Grundstück zu nehmen und sie, zum Beispiel auf ein anderes Grundstück zu übertragen, um den Kredit zu sichern oder die Forderung aus dem Kredit zu zahlen. Dies kann zum Beispiel mit dem erhaltenen Kaufpreis für das Grundstück geschehen.

Zumindest ist es wichtig zu wissen, dass über die bestehenden Belastungen eines Grundstücks beim Erwerb des Grundstücks eine Regelung gefunden werden muss. Dafür ist es manchmal auch erforderlich, sich mit der Bank auseinander zusetzen oder weitere vertragliche Besonderheiten in den Vertrag mit dem Verkäufer aufzunehmen. Beratend ist dafür in der Regel der Notar da, bei dem der Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen werden muss.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel