Was sind Schöffen und welche Aufgaben haben sie?


Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, welche an einem Strafgerichtsverfahren, auf Grund von einschlägiger Lebenserfahrung, mit dem gleichem Stimmrecht wie der oder die Berufsrichter beteiligt sind. Dort helfen sie bei der Wahrheitsfindung, ohne jedoch Einblick in die Akten zu nehmen mit. Sie ziehen ihre Meinung nur aus den Aussagen der Zeugen, der Angeklagten, der Opfer und aus denen bei der Verhandlung im Gerichtssaal vorliegenden Beweisen.

Das Amt der Schöffen als ehrenamtliche Richter geht auf die politische Aufklärung im 19. Jahrhundert und auf die Emanzipation des Bürgertums zurück. Die Beteiligung von Nichtjuristen gerade bei der Wahrheitsfindung vor Gericht war wichtig und sollte den Einfluss der Obrigkeit verringern. Schöffen bringen idealerweise ein vom rein juristischen Denken unabhängiges Verständnis mit in die Urteilsfindung ein, welches stärker mit der tatsächlichen Lebenswirklichkeit verbunden ist. Volljuristen, die keine Notare, Rechtsanwälte oder Beamten im Polizeivollzugsdienst sind, können ebenfalls zu Schöffen berufen werden. Ein Schöffe ist in Deutschland in gleichem Maße sachlich unabhängig wie ein Berufsrichter. Er oder sie hat nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehung der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Auf diese Pflichten leisten Schöffen einen eigenen Eid. Er hat auch das Beratungsgeheimnis strikt zu wahren, darf also niemandem erzählen, über was genau gesprochen wurde. Schöffen haben bei der Urteilsfindung wie der Berufsrichter das volle Stimmrecht, sie können dabei mehrheitlich den Berufsrichter überstimmen. Gerade wegen diesem Punkt wird die Institution der Schöffe in der Fachliteratur etwas kritisiert. Allerdings haben diese bisher noch keinen Schaden angerichtet, auch wenn von einigen Professoren die Ansicht vertreten wird, dass die Einrichtung der Schöffen und der ehrenamtliche Richter insgesamt die Sozialromantik des 19. Jahrhunderts widerspiegeln würde.

Insgesamt ist festzuhalten, dass Schöffen auch heute noch den Strafgerichten ein etwas „menschlicheres“ Ansehen verschafft, so wird es zumindest von Prozessbeteiligten gesehen, die nicht ganz so viel Gerichtserfahrung haben. Schöffen werden von eigenen Wahlausschüssen gewählt. Damit man Schöffe werden kann, lässt man sich von seiner Gemeinde auf eine Vorschlagsliste setzen und wird dann eventuell dazu gewählt. Die anderen ehrenamtlichen Richter werden von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder Sozialverbänden abgestellt. Wenn man an diesem Amt Interesse hat, stößt man oft auf offene Ohren, da immer wieder Personal für solche ehrenamtlichen Tätigkeiten gesucht wird. In vielen anderen Ländern vertreten Geschworene das Volk im Strafprozess und wirken bei der Wahrheitsfindung mit.

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