Welche Bürgerrechte haben deutsche Staatsbürger?


Wenn man deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes ist, so stehen einem besondere Rechte zu. Diese Rechte werden auch als Bürgerrechte bezeichnet. Die Bürgerrechte erfüllen entweder eine Abwehrfunktion, was bedeutet, dass sich der betroffenen Bürger innerhalb seines persönlichen Lebensbereiches einen „staatsfreien Raum“ schaffen kann. In diesem Raum ist er dann vor möglichen staatlichen Eingriffen geschützt, solange er nichts gegen den Staat unternimmt. So ist beispielsweise die Wohnung unverletzlich, der Staat darf in diese nicht eingreifen. Abhörmaßnahmen, durch Wanzen oder ähnliches, wie es in der Deutschen Demokratischen Republik die Regel war, sind daher strikt verboten. Begeht man allerdings eine Straftat zu deren Aufklärung es wichtig sein kann, dass die Ermittlungsbehörden die Wohnung aus Fahndungsgründen betreten, so endet der staatsfreie Raum an diesem Punkt, denn sonst würde man den Schutz für die Allgemeinheit gefährden. Dieser wiegt höher als die grundrechtlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung. Damit diese aber trotzdem beachtet wird, muss ein Richter mit seinem Durchsuchungsbeschluss den Ermittlungen zustimmen. Ist dieser nicht von der Notwendigkeit überzeugt und verweigert die Ausstellung des Beschlusses, so fällt auch die Durchsuchung durch die Polizei ins Wasser.

Alle staatliche Gewalt kann in der Regel durch die Gerichte überprüft werden. Diese sind unabhängig und sollen für die Einhaltung der Grundrechte sorgen. Jede Instanz jeder Gerichtsart, wie Finanzgericht oder Verwaltungsgericht, überprüft die Grundrechtseingriffe der betroffenen Parteien. Als Bürger kann man jederzeit persönliche Grundrechtseingriffe anprangern und vor den Gerichten Einstellung oder Schadlosstellung verlangen.

Gerade das Verwaltungshandeln des Staates wird von den Gerichten überprüft. Die betroffenen Bürger können auf dem Verwaltungsrechtsweg ihre möglichen Grundrechtverletzungen geltend machen und auch in den Fällen der Staatshaftung Schadensersatz oder Entschädigung verlangen. Das Verwaltungsverfahrensrecht gibt hierbei viele Möglichkeiten von Verfahren her um die Verwaltung zu einer Leistung zu bringen oder eine Verletzung der Verwaltungsprinzipien und damit rechtswidriges Handeln festzustellen. Der Bürger hat auch die Möglichkeit gegen die Maßnahmen der Verwaltung, die sofort vollstreckt werden können oder sogar sollen, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Das bedeutet, sieht das Verwaltungsgericht in dem Eilantrag auf Rechtsschutz auch nur die Möglichkeit einer Verletzung der Rechte des Bürgers, so friert er die Vollstreckung sofort ein.

Ein Beispiel hierzu ist es, wenn ein Bürger einen Bescheid bekommt, dass er innerhalb der nächsten zwei Tage sein gerade neu gebautes Gartenhaus abreisen muss. Hier kann er einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, so dass er es nicht sofort abreisen muss, sondern die Vollstreckung erst einmal still gelegt wird und ein Gericht darüber entscheiden kann. Die Verwaltungsgerichte haben dafür teilweise sogar einen Notdienst eingerichtet, damit die Gerichte sofort entscheiden können und der Bürger nicht aus einer gesicherten Rechtsposition vertrieben wird. Auch die Gerichte müssen bei ihrem Handeln stets überlegen, ob ihr Handeln, also ihre Beschlüsse und ihre Urteile mit den Grundrechten vereinbar sein. Gerade als Angeklagter im Strafverfahren kann man sich bei manchen Vorwürfen auf die Grundrechte, wie beispielsweise auf die Meinungsfreiheit bei Beleidigungstatbeständen, berufen.

Auch Kinder haben grundlegende Rechte. Diese werden ebenso als Staatsbürger angesehen und können mögliche Grundrechtsverletzungen geltend machen, auch wenn sie dafür von ihren Erziehungs- und Vertretungsberechtigten vertreten werden müssen, was im Regelfalle die Eltern sind. Zu den Bürgerechten gehören auch die Schutzrechte, also dass der Bürger Deutschlands das Recht hat von seinem Staat beschützt zu werden, beispielsweise durch einen funktionierenden Katastrophenschutz, durch intakte Streitkräfte und durch eine leistungsfähige und dienstbereite Polizei. Auch hier kann bei Fehltritten des Staates in manchen Fällen ein Schadensersatzanspruch entstehen, beispielsweise wenn man das Opfer einer Straftat wird, kann man Ausgleichszahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten. Insbesondere wichtig bei den Bürgerechten sind aber die Teilhaberechte am Staatsbetrieb. Hier ist wichtig der gleiche Zugang zu allen öffentlichen Ämtern, bei denen die Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung geregelt wird und nicht nach der Herkunft oder ähnlichem. Auch das aktive und passive Wahlrecht, also das Recht wählen zu dürfen und auch selbst für politische Ämter zur Verfügung zu stehen sind Bürgerrechte. Diese Bürgerrechte sind eine große Errungenschaft der Aufklärung und ein Meilenstein zu einer friedlichen Welt.

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