Adoption

Minderjährige Kinder können in Deutschland durch staatlichen Hoheitsakt adoptiert werden. Eine Adoption durch Vertrag ist in Deutschland nicht möglich. Den Adoptiveltern steht das Sorgerecht zu und das Kind wird deren Verwandter, d.h. ihm stehen die gesetzlichen Unterhaltsansprüche zu und es gilt als gesetzlicher Erbe der Adoptiveltern. Das Kind muss jedoch nicht notwendigerweise von einem Elternpaar adoptiert werden, es kann auch durch eine einzelne Person als dessen Kind angenommen werden. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind sogar nur alleine annehmen. In diesem Abschnitt wird genau erklärt, wie sich eine Adoption rechtlich darstellt, welche Voraussetzungen für sie erfüllt sein müssen und welche Folgen anderseits durch eine erfolgreiche Adoption eintreten. Die Folgen werden dabei sowohl dargestellt für die Adoptiveltern, für das adoptierte Kind, aber auch für die Familie als Gesamtes.

 

 

 

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