Außergerichtliche Einigungen

Neben den klassischen Urteilen deutscher Gerichte besteht in vielen Streitigkeiten auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien. So kann zum Beispiel ein Mediator als Streitschlichter eingesetzt werden, der auf einen Kompromiss hinwirkt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Auch vor dem Gericht kann ein Vergleich geschlossen werden. In diesen Fällen erspart sich der Richter das Schreiben des Urteils. Darüber hinaus sieht das deutsche Recht ebenfalls einen Täter-Opfer-Ausgleich vor. Unter welchen Voraussetzungen welche außergerichtliche Einigung vor welchem Gericht zulässig ist, wie diese von statten geht und was Sie tun müssen, wenn sie eine dieser Möglichkeiten wahrnehmen möchten, lesen Sie in den Materialien zu den außergerichtlichen Einigungen.

 

 

 

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