Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auf vielfältige Weise erfolgen. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Sie kann einvernehmlich oder auch gegen den Willen einer der Parteien erfolgen. Der Arbeitnehmer kann jederzeit die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erklären, während der Arbeitgeber auch hierfür besondere Grüne braucht. In diesem Abschnitt behandelt werden die einseitige Entlassung /Kündigung, die ordentliche Kündigung und die fristlose / außerordentliche Kündigung. In diesem Zusammenhang gibt es außerdem Materialien zum Kündigungsschutz bei Massenentlassung, zur Rechtspositionen entlassener Arbeitnehmer und zur Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung.

 

 

 

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