Dienstvertrag

Der Dienstvertrag ist ein Vertrag, durch den der Dienstverpflichtete zur Erbringung einer Tätigkeit verpflichtet wird. Einen darüber hinausgehenden Erfolg schuldet der Dienstverpflichtete dem Dienstberechtigten allerdings nicht. Im Gegenzug ist der Dienstberechtigte zur Zahlung einer Vergütung für die erbrachte Leistung verpflichtet. Die Materialien in diesem Abschnitt behandeln sowohl die Pflichten des Dienstverpflichteten, als auch die Pflichten des Dienstberechtigten. Thematisiert wird weiterhin die Haftung des Dienstverpflichteten, und zwar sowohl für die Fälle, in denen er seiner Pflicht gar nicht nachkommt, als auch in Fällen, in denen die Erfüllung mangelhaft ist. Genauso behandelt wird der umgekehrte Fall, nämlich der Vergütungsanspruch bei Leistungshindernissen. Abschließend erklärt wird die Beendigung des Dienstverhältnisses, bei befristeten, sowie bei unbefristeten Dienstverhältnissen.

 

 

 

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