Elternschaft

Den Eltern obliegt die elterliche Sorge für ihre Kinder. Sie ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihre Kinder als Person und ihr Vermögen zu sorgen. Sie soll dem Kind später ein Leben in persönlicher und wirtschaftlicher Selbstständigkeit ermöglichen. Daher ist sie neben dem Schutz des Kindes vor allem auch auf dessen Entfaltung gerichtet. Die elterliche Sorge kann kraft Gesetzes, durch gemeinsame Erklärung, oder per Gerichtsentscheidung erlangt werden. In diesem Abschnitt werden ausführlich das elterliche Sorgerecht und die elterliche Aufsichtspflicht erläutert. Weitere Materialien gibt es zu den Themen Meinungsverschiedenheiten bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern, die gesetzliche Vertretung der Kinder durch ihre Eltern, gesetzliche Betreuung und Berufsbetreuer. Außerdem wird die Beziehung zwischen Eltern und unehelichen Kindern erklärt.

 

 

 

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