Finanzstraftaten

Das Finanzstrafrecht ist einerseits ein Sondergebiet des allgemeinen Strafrechts. Anderseits gibt es aber auch weitere Straftatbestände, die aus anderen Rechtsgebieten kommen, so etwa dem Insolvenzrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Steuerrecht oder auch dem Bankrecht. Finanzstraftaten sind Vermögensdelikte, die dadurch geprägt sind, dass auf der Opferseite nicht eine einzelne Person, sondern der gesamte Rechts- oder Geschäftsverkehr als schützenswertes Gut stehen. Deshalb ist in der Regel auch bereits eine Gefährdung des Rechts- oder Geschäftsverkehrs durch bestimmte Handlungen bereits strafbar. Derartige Straftaten werden in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, die in der Regel über entsprechende Sonderabteilungen, sogenannte Dezernate für Wirtschaftskriminalität verfügt. In diesem Abschnitt gibt es Materialien zu den wichtigsten der einzelnen Finanzstraftaten. Dazu gehören beispielsweise der Kapitalanlagebetrug, der Kreditbetrug, der Subventionsbetrug oder der Versicherungsbetrug. Relevant sind darüber hinaus zum Beispiel auch der Bankrott, die Schuldnerbegünstigung oder die Veruntreuung.

 

 

 

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