Freiheitsstrafe

Sie wissen sicherlich, dass die Freiheitsstrafe eine staatliche Sanktion ist, um auf eine Straftat zu reagieren. Die Freiheitsstrafe wird von einem unabhängigen Gericht durch ein Urteil ausgesprochen. Bei der Freiheitsstrafe gibt es ein Höchstmaß und ein Mindestmaß. In Deutschland ist das Höchstmaß die lebenslange Freiheitsstrafe, welche nur für schwerste Verbrechen, wie etwa Mord, angedroht wird. Wenn die Freiheitsstraf nicht lebenslang ist, wird sie als zeitige Freiheitsstrafe bezeichnet, die wiederum höchstens fünfzehn Jahre betragen darf. Es ist auch interessant zu wissen, dass eine Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten, statt einer Geldstrafe, nur in Ausnahmefällen möglich ist. Dennoch darf eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Monat nicht verhängt werden.
Dieses Thema informiert Sie über die Freiheitsstrafe allgemein. Sie können hier auch einiges über die Bemessung der Strafdauer sowie über die Verbüßung der Freiheitsstrafe lesen. Weiters erhalten Sie Informationen über die Aussetzung des Strafrestes sowie über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung. Ein Abschnitt befasst sich auch mit Freiheitsstrafen im Jugendstrafrecht.

 

 

 

Durchsuchen Sie Rechtssartikel