Geistiges Eigentum




Eigentümer einer Sache ist derjenige, dem die Sache gehört, der also frei nach seinem Willen über diese Sache verfügen kann. Eigentum kann allerdings nicht nur an Gegenständen, sondern auch an Rechten bestehen. Wer ein geistiges Werk schafft, also wer beispielsweise ein Buch schreibt, ein Lied komponiert oder ein Bild malt, der hat daran das Eigentum. diese Form des Eigentums wird als das geistige Eigentum bezeichnet. Da es aber bei geistigem Eigentum keinen Besitz gibt, der als Hinweis dafür dient, wem die Sache gehört, muss es andere Möglichkeiten geben, die geistigen Eigentümer aufzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch besondere Register, in denen Personen ihre geistigen Werke eintragen lassen können. Eingetragen werden können beispielsweise Patente, Geschmacksmuster oder ähnliches. Generell stehen den Erschaffern geistiger Werke Urheberrechte daran zu. Vom geistigen Eigentum umfasst sind darüber hinaus aber auch Firmennamen oder Handelsmarken. In diesem Abschnitt werden all die verschiedenen Formen geistigen Eigentums erklärt. Es wird aufgezählt, auf welche verschiedenen Weisen geistiges Eigentum geschützt werden kann und wie dieser Schutz in der Praxis durchgesetzt wird. Außerdem wird dargestellt, welche Folgen sich aus Verletzungen des geistigen Eigentums ergeben können.

 

 

Firmenname

Der Firmenname eines Unternehmens ist ein geschützter ...

Handelsmarke

Eine Handelsmarke ist geschütztes geistiges Eigentum. ...

Herkunftsnachweis

Im Zuge der Reform des Markenrechts wurde auch der ...

Patent

Patente für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf ...

Urheberrecht

Das Urheberrecht betrifft die Rechte des Urhebers an ...