Gesetzliche Erbfolge

Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, selbst zu bestimmen, welche Personen sie beerben sollen und welche Personen nicht. Allerdings sieht das deutsche Erbrecht zum Schutz bestimmter nahestehender Personen eine gesetzliche Erbfolge vor. Diese bestimmt im Falle der fehlenden testamentarischen Erbeinsetzung, wer den Erblasser beerben soll. Ferner gibt es bestimmte Personen, die auch dann erben, wenn der Erblasser andere Personen als testamentarische Erben eingesetzt hat. Welche Angehörigen wann erben, in welchem Umfang der überlebende Ehegatte erbt und ob man Personen, die man überhaupt nicht leiden kann, ohne weitere Gründe von der Erbfolge ausschließen kann, lesen Sie in dem Abschnitt „gesetzliche Erbfolge“.

 

 

 

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