Grundeigentum

Grundeigentum wird auch als Grundbesitz bezeichnet. Unter Grundbesitz ist der Besitz von Land, also von Grundstücken oder von bebauten Liegenschaften, zu verstehen. Die Person die ein Grundstück bzw. eine bebaute Liegenschaft besitzt, wird somit als Grundbesitzer bzw. als Grundeigentümer bezeichnet. Sie müssen beachten, dass der Grundbesitz, also das Eigentum an Liegenschaften, durch Eintragung im Grundbuch dokumentiert wird. Diese grundbücherliche Eintragung wird als Einverleibung bezeichnet und ist sehr wesentlich, da Eigentum an der betreffenden Liegenschaft nämlich erst durch diese erworben wird. Sie müssen beachten, dass man Grundbesitz auch beleihen kann, also als Sicherheit für einen Kredit benützen kann. Auch dies wird im Grundbuch eingetragen, und zwar als eine Grundschuld oder als Hypothek. Diese gibt dem Gläubiger einen bevorzugten Zugriff auf den Grundbesitz, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.

 

 

 

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