Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Register, in das Kaufleute sich eintragen lassen müssen. Eingetragen werden einerseits die genaue Bezeichnung der Person des Kaufmanns und andererseits der Sitz und die Firma des Unternehmens. Die Firma ist die Bezeichnung, unter der der Kaufmann tätig wird, also zum Beispiel „Bäckerei Müller Berlin OHG“. Die Firma muss das Unternehmen eindeutig von anderen Unternehmen unterscheidbar machen, es darf also keine Verwechselungsgefahr bestehen. Es dürfen auch keine irreführenden Zusätze verwendet werden, also etwa „haftungsbeschränkt“ bei einer GbR oder einer OHG. Für handelsrechtliche Gesellschaftsformen ist die Eintragung in das Handelsregister zur Gründung erforderlich. Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtlich. Die Materialien in diesem Abschnitt gewähren einen Einblick in die Funktionen und die Funktionsweise des Handelsregisters.

 

 

 

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