Kinderarbeit

In Deutschland ist die Kinderarbeit grundsätzlich verboten. Als Kind gilt dabei, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Hiervon sind jedoch Ausnahmen möglich. Diese können sein die Erfüllung einer richterlichen Weisung, ein Betriebspraktikum während der Schulzeit oder eine Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. Möglich ist außerdem eine Ausnahme mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, wenn sichergestellt ist, dass sowohl die Entwicklung des Kindes, die schulische Beteiligung als auch die Gesundheit des Kindes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen bis zu maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten, wobei die tägliche Betätigung nicht über 8 Stunden hinausgehen darf. Außerdem sind Jugendliche für den Besuch einer Berufsschule freizustellen.

 

 

 

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