Landnutzung

Wer ein Grundstück besitzt, entscheidet selbst darüber wie er es nutzt – eine weit verbreitete Fehlvorstellung! Die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ermöglichen nicht jede gewünschte Nutzung. Vielmehr wird die Nutzung des Grundstücks durch städtebauliche Vorgaben, Anforderungen an den Tier- oder Umweltschutz und sonstige Belange beschränkt. Die grundrechtlich gewährte Baufreiheit ist also in Einklang zu bringen mit anderen gegenläufigen Interessen. Die Möglichkeiten zulässiger Nutzung des Grundstücks variieren allerdings je nach Lage des Grundstücks. Welche Landnutzung in welchem Gebiet zulässig ist und welche weiteren Anforderungen an die Landnutzung bestehen, wird in der Kategorie „Landnutzung“ dargestellt.

 

 

 

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