Naturschutz

Die Beachtung des Naturschutzes spielt in unserer Zeit eine immer größere Rolle. Dies ergibt sich insbesondere vor dem Hintergrund der Unvermehrbarkeit von Grund und Boden. Der Schutz der Natur ist bereits in unserer Verfassung als Staatsziel aufgeführt. Er wird nicht nur von den natürlichen Personen, sondern auch von den staatlichen Organen erwartet. Naturschutz kann sich in vielerlei Hinsicht als eine Beschränkung im Grundstücksrecht erweisen. So ist die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen oft aus Gründen des Naturschutzes nicht zulässig. Zwischen den Baufreiheit der Menschen und dem Schutz der Natur ist jeweils ein schonender Ausgleich herzustellen. Wie man baut, sein Grundstück in zulässiger Weise nutzen kann und dennoch im Einklang mit dem Schutz der Natur steht, ist in der Kategorie „Naturschutz“ dargestellt.

 

 

 

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