Patent

Patente für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Erteilung eines Patents setzt einen entsprechenden Antrag - die Anmeldung des Patents - voraus. Das Patent wird erteilt durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Befugt zur Anmeldung eines Patents sind alle natürlichen und juristischen Personen. Auf ihre Staatsangehörigkeit, ihren Wohnsitz oder ihren Sitz kommt es dabei nicht an. Ein erteiltes Patent hat die Wirkung, dass einzig der Inhaber des Patents dazu befugt ist, die patentierte Erfindung zu nutzen. Andere Personen sind zur Nutzung der Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers nicht berechtigt. In diesem Abschnitt wird erklärt, welche rechtlichen Auswirkungen ein Patent hat, wie es angemeldet wird und welche Rechte und Pflichten der Inhaber eines Patents hat. Außerdem werden entsprechende ähnliche Rechtsinstitute aus anderen technischen Bereichen mit all deren rechtlichen Folgen vorgestellt. Es wird außerdem aufgeführt, welche Rechte der Inhaber eines Patents oder eines sonstigen Rechtsschutzes hat, wenn sein geschütztes Recht durch Dritte verletzt wird.

 

 

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