Scheidung und Trennung

Im Idealfall ist eine Ehe auf Lebzeit geschlossen und endet erst mit dem Tod eines der Ehegatten. In der Realität kommt es allerdings immer häufiger vor, dass am Ende einer Ehe erst die Trennung und dann die Scheidung stehen. Die Trennung basiert auf einem reinen Willensakt eines der Ehegatten. Die kann jederzeit erfolgen oder auch wieder zurückgenommen. Ist die Trennung allerdings endgültig und steht fest, dass die Ehe nicht mehr zu retten ist, dann kann sie auf Antrag mindestens eines der Ehegatten geschieden werden. Dies ist allerdings nur durch den Staat möglich. Notwendig ist dafür entweder die Zustimmung beider Ehegatten, oder, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung will, die gerichtliche Feststellung, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. In diesem Abschnitt wird erklärt, wie genau Trennung und Scheidung verlaufen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Folgen dadurch eintreten. Bei den Folgen geht es insbesondere um Sorgerechts- und Unterhaltsfragen.

 

 

 

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