Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Persönlichkeitsrechte gibt es in vielen verschiedenen Formen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um das Recht an der eigenen Person. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Anspruch darauf hat, dass gegen den Willen einer Person keine Fotos von ihr öffentlich verbreitet werden dürfen (außer es handelt sich um Personen des öffentlichen Interesses), dass ein Arzt keine Informationen über seine Patienten weiter geben darf, oder dass sonst keine vertraulichen Informationen gegen den Willen der betroffenen Person veröffentlicht werden. In diesem Abschnitt gibt es Materialien, die erläutern, welche Persönlichkeitsrechte genau es gibt, wie weit sie jeweils reichen, wann eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, welche Möglichkeiten es gibt, gegen die Verletzung vorzugehen, und ab wann möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

 

 

 

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