Vertragsbruch

Wenn zwei Personen einen Vertrag schließen und eine Person hält sich nicht an die Vereinbarungen, dann können Folgen des Vertragsbruchs eintreten. Diese Folgen können vertraglicher Natur sein, etwa wenn eine Vertragsstrafe vereinbart worden ist, aber auch gesetzlicher Natur, wenn der Schuldner wegen des Vertragsbruches zum Schadensersatz verpflichtet ist. In diesem Themenbereich finden sie Informationen darüber, wie Sie als Vertragspartner Vertragsstrafen mit der Gegenseite vereinbaren können und welchen Inhalt diese Vertragsstrafen haben können. Ebenso können Sie etwas darüber lesen, wie sie als Vertragsbrechender handeln können und welche Abwehrmaßnahmen sie gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme haben könnten.

 

 

 

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