Vertragsparteien

Vertragsparteien von zivilrechtlichen Verträgen können neben natürlichen Personen auch juristische Personen sein. Das sind vor allem Personenmehrheiten, also zum Beispiel Gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die GmbH. Hier wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Personenmehrheiten Verträge abschließen können. Ebenso ist es möglich, dass als natürliche Person ein Verbraucher oder ein Unternehmer handelt. Wenn ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließe, dann ist der Verbraucher in der Regel schutzwürdiger, weil er wissentlichen unterlegen ist. Die Konsequenzen, die sich dafür für den Unternehmer und dem Verbraucher ergeben, werden hier näher erläutert.

 

 

 

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