Arten und Möglichkeiten der Unternehmensverbindung


Einzelne Unternehmen können mit anderen Unternehmen auf verschiedene Art und Weise zusammen arbeiten und sich zusammenschließen. Dies kann durch einen einfachen Kooperationsvertrag geschehen oder auch durch eine Fusion beider Unternehmen. Nach einer Fusion können beide Unternehmen rein tatsächlich ihre eigenen Namen und ihre Identität behalten, ähnlich einer Kooperation, oder auch beide in einem größeren Konzern aufgehen. Den Anstoß für eine solche Verbindung kann ein freiwilliger Zusammenschluss oder auch die Übernahme eines der beiden Unternehmen durch das andere gegeben haben. Die Ausgestaltung einer solchen Unternehmensverbindung ist auf sehr viele unterschiedliche Arten möglich, was vor allem mit dem Grad der Zusammenarbeit zusammenhängt. So ist natürlich eine zeitlich begrenzte Zusammenarbeit zum Zwecke eines gemeinsamen, größeren Projektes mit branchenübergreifenden Anforderungen anders auszugestalten, als der Zusammenschluss zweier Weltkonzerne.

Ersteres ist beispielsweise mit einer Tochtergesellschaft beider Unternehmen einfach zu lösen, wobei jede Gesellschaft die entsprechenden Anteile hält. Auch ein einfacher Kooperationsvertrag mit eigenen Verpflichtungen und Rechten für jede Firma ist hier denkbar. Dagegen ist bei der Fusion von zwei größeren Konzernen doch einiges mehr zu beachten. Hierbei ist der Prozess natürlich auch viel langfristiger angelegt und aufwändiger.

Die erste Möglichkeit, ein Unternehmen mit einem anderen zu verbinden, ist die Fusion. Hierbei wird zumeist die rechtliche Selbstständigkeit beider Gesellschaften aufgelöst und unter einem neuen Dach wieder zusammengeführt. Aus den Unternehmen A und B wird dann AB oder C. Es wird förmlich durch den Zusammenschluss beider Firmen eine neue geboren. Dies heißt jedoch nicht, dass nach außen das gleiche gilt. Beide Unternehmen können trotzdem mit eigenen Markennamen auftreten. Durch die erwünschte Kundenbindung werden meist auch die Unternehmensnamen beibehalten. Zu beachten ist hier, dass eine größere Fusion der Kontrolle durch die Kartellbehörden unterliegt, um Ungleichbehandlungen und Marktbeherrschung zu vermeiden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Bildung eines so genannten Joint- Ventures. Dabei gründen zwei Unternehmen eine gemeinsame Tochtergesellschaft, um zum Beispiel die Risiken auf einem neuen Markt zu teilen.

Danach gibt es noch das Konsortium. Diese Form der Unternehmensverbindung geschieht nur auf vertraglicher Ebene, beide Firmen behalten ihre rechtliche und tatsächliche Eigenständigkeit. Ein großes Anwendungsgebiet des Konsortiums sind größere öffentliche Bauvorhaben. So kann das wirtschaftliche und finanzielle Risiko für ein Unternehmen zu groß sein, einen langen Tunnel oder ein ganzes Infrastrukturvorhaben zu realisieren. Um hier die entsprechende Finanzierung und Durchführung des Projektes zu sichern, können sich viele Unternehmen zu einem Konsortium zusammenschließen.

Die wohl häufigste Form eines Zusammenschlusses von Unternehmen ist der Konzern. Ein Konzern ist das Dach für viele kleinere Unternehmen. Das in Deutschland wohl bekannteste Beispiel für einen Konzern ist Volkswagen. Zu Volkswagen gehören viele Unternehmen wie Porsche, Volkswagen, Audi, Seat und viele andere. Die Tochtergesellschaften haben hierbei eine gewisse Eigenständigkeit, können aber die Vorteile eines gemeinsamen Auftretens nutzen. So können im genannten Beispiel viele Entwicklungskosten gespart werden, wenn alle Teilunternehmen die gleichen Forschungsergebnisse nutzen können.

Ein weiterer Gesichtspunkt von Unternehmenszusammenschlüssen ist die Übernahme von Unternehmen durch andere. Dies kann auf zwei verschiedene Arten geschehen. Zum einen im Wege des share-deals und in Form des asset-deals. Im erstgenannten Fall übernimmt eine Firma die Mehrheit der Anteile an einer anderen. Dies geschieht durch Aktienkauf oder durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Im zweiten Verfahren werden die tatsächlichen Wirtschaftsgüter einer Firma von einer anderen übernommen. Dies sind beispielsweise Produktionsanlagen, Patente oder andere handelbare Sachen.

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