Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl


Für Frankreich war nach dem zweiten Weltkrieg ein friedliches Miteinander mit Deutschland unverzichtbar geworden. Ein gemeinsames Vorgehen war vor allem im Lichte des Wiederaufbaus der beiden Länder und der Blockbildung nach Ende des zweiten Weltkriegs die sinnvollste Lösung. England stand der Idee von Anfang an skeptisch gegenüber. Es wurde die Preisgabe von Souveränitätsrechten befürchtet. Jean Monnet, damaliger Generalsekretär des Völkerbundes, entwickelte 1950 einen Plan zur Verbindung der Schwerindustrien Deutschlands, Frankreichs sowie vielleicht auch anderer europäischer Staaten. Die Verkündung dieses Plans am 9. Mai 1950 wird seither als „Geburtstag“ der Europäischen Union gefeiert. Am 23. Juli 1952 trat der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, begrenzt für 50 Jahre, in Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg in Kraft. Als Folge wurden die Kohle- und Stahlindustrien der beteiligten Staaten aus dem einzelstaatlichen Bereich vollständig ausgegliedert und der Verwaltung von Gemeinschaftsorganen unterstellt.

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