Aufgabe und Ziel der Europäischen Freihandelsassoziation


Die Europäische Freihandelsassoziation ist eine Internationale Organisation, deren Ziel es war den Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten zu fördern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Staaten zu fördern. Die Europäische Freihandelsassoziation wurde am 4.Januar 1960 in Stockholm gegründet. Heutzutage hat die Europäische Freihandelsassoziation nur noch eine unbedeutende Rolle. Ihr gehören seit 1995 nur noch Norwegen, Lichtenstein, die Schweiz und Island an.?? Nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren sich die westlichen Staaten darüber einig, dass Protektionismus, Isolation und Nationalismus im neuen Europa keinen Platz mehr finden dürften. Deshalb wurde bereits 1944 das Konzept einer weltweiten Handelsorganisation erarbeitet, die vor allem auf den Westen ausgerichtet sein sollte. Mit der Gründung der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl durch Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlanden und Luxemburg 1951 sowie den bereits 1955 beschlossenen Ausbau der Zusammenarbeit auf die Bereiche Agrarpolitik und Atompolitik entstand ein neues Machtpol im Zentrum Europas.

Nachdem die Schaffung einer großen europaweiten Freihandelszone, in der auch die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft einbezogen werden sollten scheiterte, wurden 1959 Verhandlungen zur Schaffung einer kleineren Freihandelszone aufgenommen. Diese wurde dann als Europäische Freihandelsassoziation von den Nationen Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gegründet. Sie verfolgte das Ziel, einen Gegenpol zu der Europäischen Gemeinschaft bilden. Die Europäische Freihandelsassoziation war von Anfang an nur als temporäre Organisation geplant gewesen, bei dem ein Kündigungsrecht mit zwölfmonatiger Frist vorgesehen war. Dabei wurden im Vertragswerk konkrete Ziele festgelegt. So sollte das Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Produktivitätssteigerungen und finanzielle Stabilität gefördert werden und zur stetigen Verbesserung des Lebensstandards beitragen, gerechte Handels- und Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden, ein Ausgleich zwischen den Partnern und den verschiedenen Wirtschaftssektoren erzielt und aufrechterhalten werden, sowie ein aktiver Beitrag zur Ausweitung des Welthandels geleistet werden. Umgesetzt wurde dieses Ziel vor allem durch den Verzicht auf gemeinsame Außenzölle. Dabei stand ausschließlich, auch in Abgrenzung zur Europäischen Gemeinschaft, die ökonomische Integration im Vordergrund. Es sollte weiterhin die volle politische Souveränität gewahrt bleiben. Als Organe waren deshalb nur der Rat, der Gerichtshof und das Sekretariat der Europäischen Freihandelsassoziation vorgesehen. Dadurch wurde ein Maximum an Flexibilität gewährleistet.

Die Aufgabe der Europäische Freihandelsassoziation beschränkt sich heute vorwiegend auf internen Handel, das EWR-Abkommen sowie den Abschluss von Freihandelsabkommen mit Drittländern. Dies rückt seit den 1990er Jahren immer stärker in den Mittelpunkt der Arbeit. Nach der Osterweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 sind acht Freihandelsabkommen mit Staaten Mittelosteuropas beendet worden. Heute bestehen insgesamt 17 Freihandelsabkommen mit südosteuropäischen Ländern, den meisten Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie lateinamerikanischen (Mexiko, Chile) und asiatischen (Singapur, Südkorea) Ländern. Im Jahre 2008 kamen Freihandelsabkommen der Europäischen Freihandelsassoziation mit Ägypten und der Südafrikanischen Zollunion hinzu, durch die der Handel mit Industriegütern, verarbeiteten landwirtschaftliche Produkten sowie Fisch und anderen Meeresprodukten vereinfacht werden soll. Außerdem wurden 2008 die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Peru und dem Golf-Kooperationsrat, bestehend aus Abu Dhabi, Kuwait, Bahrain, Saudi-Arabien, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem Oman, abgeschlossen. Zur Zeit sind Verhandlungen mit Thailand und Indien über den Abschluss von Freihandelsabkommen in Gange.

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