Besonderheiten des Täter-Opfer-Ausgleichs


Wenn durch Straftaten Personen verletzt oder geschädigt worden sind, kann die erfolgreiche Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs dazu führen, dass das Strafverfahren gegen den Täter zum Beispiel eingestellt wird oder dass dessen Strafmaß gemildert wird. Es handelt sich somit um eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, welche auch Mediation in Strafsachen genannt wird. Ein bestimmtes Verfahren existiert nicht, allerdings muss in jeder Phase eines Strafverfahrens überprüft werden, ob sich der Täter und das Opfer für einen Täter-Opfer-Ausgleich eignen. Darüber hinaus können aber auch die Jugendgerichtshilfe bei einem Jugendstrafverfahren, die Polizei oder die Beteiligten, also das Opfer oder der Täter, einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.

Die Besonderheiten des Täter-Opfer-Ausgleichs sind die freiwillige Teilnahme von Täter und Opfer zur Regelung der Folgen eines Konflikts durch gegenseitige Kommunikation. In gemeinsamen Gesprächen suchen die Betroffenen somit eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel und Gewinn bringend ist, darüber treffen der Geschädigte und der Beschuldigte dann eine Vereinbarung. Das Verfahren kann also nur stattfinden, wenn der Täter und das Opfer dafür bereit sind und der Einsatz als sinnvoll angesehen wird.

Möglichkeiten für einen Täter-Opfer-Ausgleichs können sein:
- Schnelle und unbürokratische Wiedergutmachung
- Die Beseitigung des Konflikts
- Erklärungsmöglichkeiten des Täters wie es zur Tat kam
- Milderung der Strafe für den Täter
- Absehen von Strafe für den Täter
- Mögliche Einstellung des Verfahrens des Täters
- Die Bemühungen des Täters muss das Gericht beim Strafmaß beachten
- Durch reden die Prozesskosten sparen
- Das Opfer kann Schmerzensgeld für das Leiden erhalten
- Entschuldigung anhören, verzeihen
- Verspüren von Reue des Täters
- Bedrohungsgefühl für das Opfer wird verringert
- Verbesserte Verarbeitung des Geschehens

Nicht bei allen Straftaten kann ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden. Bei besonders schweren Verbrechen wie beispielsweise wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung kann kein Täter-Opfer-Ausgleich angewendet werden. In Fällen von Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Beleidigung stellt er allerdings ein geeignetes Verfahren dar. Der eigentliche Sinn des Täter-Opfer-Ausgleichs ist der, dass versucht werden soll den Täter und das Opfer an einen Tisch zu bringen und ihnen unter Aufsicht eines neutralen Vermittlers (Mediator) die Möglichkeit zu geben, Art, Form und Umfang einer Wiedergutmachung des verursachten materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren. Der Täter kann sich so in die Person des Opfers hineinversetzen und so dessen Gefühle und Verletzung nachempfinden. Das kann im besten Fall dazu führen, dass eine höhere Hemmschwelle vor einer erneuten Straftat aufgebaut wird. Der Täter hat in der Regel ein großes Interesse an einem Gelingen des Täter-Opfer-Ausgleichs, denn bei gutem Gelingen und in minderschweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Täter endgültig einstellen.

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