Definition und Ziel der europäischen Atomgemeinschaft


Die Europäische Atomgemeinschaft wurde von Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge gegründet. Sie besteht heute im Vergleich zur Gründung noch fast unverändert neben der Europäischen Union als eigenständige internationale Organisation, teilt sich jedoch mit der Europäischen Union die Organe. Vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages war die Europäische Atomgemeinschaft neben der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der ebenfalls durch die Römischen Verträge gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die später zur Europäische Gemeinschaft transformiert wurde, eine der Europäischen Gemeinschaften. Da durch das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages am 1. Dezember 2009 die Europäische Gemeinschaft in der Europäischen Union aufging, verbleibt seitdem nur noch die Europäische Atomgemeinschaft neben der Europäischen Union als supranationale Organisation.

Der Gründungsvertrag der Europäischen Atomgemeinschaft legt die Aufgabe der Europäischen Atomgemeinschaft fest. Demnach ist das Ziel, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen. Des Weiteren wird die Friedenssicherung durch eine gegenseitige Kontrolle der Nukleartechnik gewährleistet. Außerdem sind weitere Aufgaben die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Nukleartechnik, die Verbreitung von Kenntnissen, der Gesundheitsschutz, Investitionen, gemeinsame Unternehmen, die Versorgung der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen. Auch wird die Überwachung der Sicherheit sowie das Eigentum an den besonderen spaltbaren Stoffen und der Schutz der Bevölkerung geregelt und sichergestellt.

Ein zusätzlicher Schutzmechanismus ist dergestalt eingerichtet, dass vor dem Neubau von Nuklearkraftwerken oder vergleichbaren Vorhaben, die Europäische Kommission eine Stellungnahme dazu zu veröffentlichen hat. Zur Zeit sind im Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft zwei Programme enthalten. Auf dem Gebiet der Fusionsenergieforschung wird der Bau von ITER, einem Versuchs-Fusionsreaktor der die großtechnische Nutzung der kontrollierten Kernfusion zur Stromerzeugung vorbereiten soll, als zentraler Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaft tragbaren und umweltverträglichen wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie gesehen. Zusätzlich dazu wird auf dem Gebiet des Strahlenschutzes an der sicheren Nutzung von Kernspaltung und Strahlung in Industrie und Medizin geforscht. Dafür stehen insgesamt ca. 3,1 Billionen Euro zur Verfügung.

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