Der Taschengeldparagraph: Was dürfen Kinder von ihrem Taschengeld kaufen?


Das Wort „Taschengeldparagraph“ ist eine in der juristischen Umgangssprache benutzte Formulierung für einen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er beinhaltete Voraussetzungen für einen Vertrag eines Minderjährigen der ausnahmsweise, trotz der Minderjährigeneigenschaft, wirksam ist. Dort ist geregelt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch dann wirksam schließen kann, wenn er vor dem Vertragsschluss nicht die Zustimmung oder nach dem Vertragsschluss nicht die Genehmigung eines Elternteils eingeholt hat.

Schließt ein Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren einen Vertrag ohne die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters ist dieser im Sinne des Minderjährigenschutzes grundsätzlich erst einmal schwebend unwirksam und muss von den gesetzlichen Vertretern genehmigt werden, falls dieser nicht lediglich rechtlich vorteilhaft für ihn ist, um wirksam zu werden.

Der Taschengeldparagraph regelt eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Kann nämlich ein Jugendlicher oder ein Kind zwischen 7 und 18 Jahren die vertragsgemäße Leistung mit eigenen aus seinem Taschengeld zur Verfügung stehenden Mitteln bewirken, ist der Vertrag gleichwohl wirksam. Dieses Taschengeld muss er von seinen gesetzlichen Vertretern (meist den Eltern) überlassen bekommen haben, sie müssen es ihm zu einem bestimmten Zweck oder zu einem allgemeinem, seinem Alter entsprechenden Zweck, überlassen haben. Allerdings sind Kreditgeschäfte oder Geschäfte, bei denen der Minderjährige sein Taschengeld zu einer höheren Summe anspart, um sich dann einen teureren Gegenstand zu kaufen, nicht einbegriffen und demnach nach dem Taschengeldparagraphen nicht wirksam.

Beispiel: Bekommt ein 14-jähriger von seinen Eltern jeden Monat 30 Euro Taschengeld, kann er sich davon für 30 Euro ein Computerspiel kaufen, ohne dass die Eltern diesem Kauf vorher zustimmen oder ihn nachher genehmigen müssen.

Gegenbeispiel: Bekommt der 14-jährige die 30 Euro jeden Monat, spart das Geld an und kann sich dann in 10 Monaten für 300 Euro eine Spielkonsole kaufen, ist dieses nicht mehr im Umfang des Taschengeldparagraphen enthalten. Diesem Geschäft muss von den Eltern zugestimmt werden oder sie müssen es genehmigen, damit es wirksam wird.

Der Sinn und Zweck des Taschengeldparagraphen liegt darin, dass angenommen wird, dass wenn Eltern ihrem Kind Geld als Taschengeld überlassen, sie für gewöhnlich auch zustimmen, dass das Kind damit Geschäfte tätigen kann, die vom Umfang her für ein normales Kind in dem Alter angemessen sind. Die Einwilligung zum Kauf wird demnach von den Eltern schon bei Überlassen des Taschengeldes gegeben. Kauft sich ein Kind für die 30 Euro allerdings Zigaretten, ist zu bezweifeln, dass die Eltern mit Überlassung des Taschengeldes dem Kauf zugestimmt haben und der Vertrag ist mangels Zustimmung oder Genehmigung der Eltern unwirksam.

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