Die Altersvorsorge – Ein Überblick


Die Altersvorsorge bezeichnet alle Maßnahmen, die ein Mensch trifft um im Alter oder nach Ende seiner Erwerbstätigkeit den weiteren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dabei ist das Ziel, möglichst geringe Einschränkungen, oder bestenfalls sogar gar keine Einschränkungen hinsichtlich des Lebensstandards hinnehmen zu müssen. Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen.

Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um eine Sozialversicherung, zu der der Beitritt gesetzlich verpflichtend ist. Die Rentenversicherung operiert nach dem sogenannten Umlageverfahren. Eingezahlte Beträge werden nicht für den einzelnen Versicherten oder die Generation des Versicherten gespart und im rentenfähigen Alter dann ausbezahlt, sondern für die laufenden Rentenzahlungen verwendet. Die junge Generation leistet damit die Rentenzahlungen für die ältere Generation. Dies nennt man Generationenvertrag. Da der Generationenvertrag nur stabil ist, wenn ein großer Anteil der jungen Generation in die Rentenkasse einzahlt um die Renten der Rentner zu bezahlen, müssten für eine stabile Rentensituation die deutsche Demographie einer Pyramide gleichen, bei der mit zunehmendem Alter die Struktur spitz zu läuft. Verschieben sich die Bevölkerungsanteile, führt dies zu einem Ungleichgewicht der Generationen und damit zu einem Missverhältnis der eingezahlten und ausgezahlten Beiträge. In Deutschland ist das Verhältnis sehr verschoben. Der Anteil der älteren Rentenbezugsberechtigten nimmt immer weiter zu während die Geburtenrate sinkt und es immer weniger Einzahler aus der jüngeren Generation gibt. Dem kann entweder mit steigenden Rentenbeiträgen oder mit Rentenkürzungen begegnet werden. Dauerhaft ist eine stabile Rentenauszahlung anders nicht möglich.

Die zweite Säule der Altersvorsorge ist die ergänzende, erwerbsbasierte Altersvorsorge. Der Hauptteil der erwerbsbasierten Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge. Von betrieblicher Altersvorsorge spricht man, wenn der Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage erteilt. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seiner zukünftigen Lohnzahlungen. Diese werden dann in die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Dieses Vorgehen nenn nennt man Entgeltumwandlung. Die Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind gesetzlich geregelt. Sie kann in Form einer Direktzusage, einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds, einer Unterstützungskasse oder einer Direktversicherung vorgenommen werden. Scheidet der Arbeitgeber aus dem Beschäftigungsverhältnis aus bevor der Versorgungsfall eintritt, kann der neue Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen in die Verpflichtungen des alten Arbeitgebers eintreten. Die betriebliche Altersvorsorge erfreut sich großer Beliebtheit, nicht zuletzt weil sie sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber erhebliche steuerliche Vorteile bietet. Der Versicherte hat einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber, der im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers durch den Pensionssicherungsverein aufgefangen wird.

Die private Vorsorge bildet die dritte und letzte Säule der Altersvorsorge. Jeder hat die Möglichkeit, einen privaten Rentenversicherungsvertrag abzuschließen um seine Rentenleistungen auf zu stocken. Sie richtet sich nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge dem Versicherten zustehen, der sie eingezahlt hat und nicht wie im gesetzlichen Umlagesystem für die Rentenzahlungen derjenigen verwendet werden, deren Rentenalter bereits eingetreten ist. Die eingezahlten Beiträge werden verzinslich angelegt. Die Zinsen fallen dabei ebenfalls dem Versicherten zu. Häufig kann der Versicherte wählen ob er eine einmalige Zahlung in festgelegter Höhe bekommen oder eine lebenslange Rente beziehen möchte.

Es gibt staatlich geförderte private Renten, wie die Riester- und die Rürüp-Rente. Staatlich geförderte Renten sollen das auf Grund der demographischen Entwicklung sinkende Rentenniveau kompensieren. Da es immer weniger Menschen in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die Rentenzahlungen leisten, als Rentenempfänger, sinkt das Niveau der Rente. In der Konsequenz bekommen die Rentner weniger Rente ausbezahlt. Indem der Staat bestimmte private Renten fördert, schafft er einen Anreiz für die Bürger, ihre gesetzliche Rente durch diese Verträge aufzustocken. Neben den staatlich geförderten Renten besteht natürlich die Möglichkeit völlig unabhängig vom Staat vorzusorgen. So kann zum Beispiel der Kauf einer Immobilie der Altersvorsorge dienen. Sie kann selbst genutzt werden und die dadurch gesparte Miete als Rendite angesehen werden oder sie kann vermietet werden. Bei der Vermietung ist allerdings zu beachten, dass die Einnahmen in aller Regel versteuert werden müssen. Die meisten Banken und Fondsgesellschaften bieten als private Altersvorsorge sogenannte Aktienfonds-Sparpläne an, bei denen das Geld in Aktienfonds angelegt wird. Der Vorteil zur staatlich geförderten Rente ist, dass jederzeit frei über das Vermögen verfügt werden kann, wohingegen dies bei staatlich geförderten Renten nicht möglich ist, da der Beginn der Auszahlung mit dem Abschluss des Vertrages festgelegt wird.

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