Die Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Invaliditätsversicherung. Mit ihr kann man sich gegen eine Berufsunfähigkeit versichern. Diese Versicherung wird von vielen Versicherungsunternehmen angeboten, entweder als Zusatzversicherung oder als eigenständiges Versicherungsangebot. Ihrem Sinn und Zweck nach soll sein einen individuellen wie sozialen Abstieg des Versicherten im Berufsleben und in der Gesellschaft verhindern, wenn dieser nicht mehr berufstätig sein kann. Dies geschieht durch zumindest teilweise Abdeckung des finanziellen Bedarfs, welcher sonst in früheren Zeiten durch die Erwerbstätigkeit abgedeckt war. Hat man keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen so bekommt man Erwerbsminderungsrente, deren durchschnittlicher Wert liegt bei ungefähr 625 Euro pro Monat. Hatte man vorher größere laufende monatliche Kosten oder sogar eine Darlehensschuld aus einem Kredit zu tilgen, so war die Konsequenz oft, dass man die Raten nicht mehr bedienen kann. Aus vielen Menschen die vom Eintritt der Berufsunfähigkeit betroffen waren, wurde nach einiger Zeit ein Fall von Transferleistungen der Sozialhilfe. Unter vollständiger Berufsunfähigkeit spricht man, wenn der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls die gutachterliche durch einen Arzt nachgewiesen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, seinen Beruf auszuüben und nicht freiwillig einen seiner Stellung und Ausbildung entsprechenden anderen Beruf ausübt.

Ist man gegen die Berufsunfähigkeit ausreichend versichert, bekommt man dann eine monatliche Geldrente, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Zusätzlich könnten Umschulungsmaßnahmen der Rentenverwaltung oder falls ein Arbeitsunfall Ursache der Berufsunfähigkeit ist die Berufsgenossenschaften für eine Umschulung aufkommen. Die Staatlichen Rentenversicherungsträger folgen streng ihrem Grundsatz: „ Rehabilitation vor Rente!“. Jedoch werden nur etwa fünf bis zehn Prozent der Berufsunfähigen aufgrund eines Arbeitsunfalles berufsunfähig. Daher ist der Abschluss von Zusatzversicherungen zumindest eine Option.
Doch ist es gar nicht so einfach in den Genuss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu gelangen. Zum einen sind sie relativ teuer, so dass nicht jeder bereit ist dafür monatlich Geld zu investieren. Gerade jüngere Arbeitnehmer oder Studierende, die ja auch schon in der Ausbildungsphase berufsunfähig werden können, haben eine solche Versicherung in aller Regel nicht. Desweiteren sind die Hürden zur Erlangung des Versichertenstatus nicht niedrig. Denn die Versicherungen verlangen eine medizinische Untersuchung und dürfen auch Einsicht nehmen in die Krankengeschichte des Antragsstellers. Leider können viele Menschen aufgrund ihrer Vorerkrankungen nicht oder nur zu sehr schlechten und teuren Konditionen den Vertrag schließen. Dabei kann schon ein Heuschnupfen oder eine Lactoseintoleranz zu weitreichenden Ausschlüssen führen. Gerade Psychische Erkrankte haben oft das nachsehen, denn diese Erkrankungen sind oft ausgeschlossen. Aber auch bei den in psychischer Hinsicht nicht vorerkrankten Antragsstellern sind häufig die Geisteskrankheiten ausgeschlossen. Leider sind es aber genau diese Krankheitsbilder die heutzutage zu den meisten Fällen bei den Berufsunfähigen führen.

Doch auch, wenn es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht funktioniert gibt es Alternativen. Zum einen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die dann als monatliche Rente ausbezahlt wird, wenn der Versicherte unabhängig vom bisherigen Beruf überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Der Maßstab ist dabei regelmäßig eine tägliche Arbeitszeit von drei Stunden. Kann man also nicht drei Stunden am Tag arbeiten, so hätte man einen Anspruch. Dies wird durch ärztliche Gutachten festgestellt.
Für Selbständige kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sogar sinnvoller sein als die Berufsunfähigkeitsversicherung, denn oft wird von denen von Selbständigen die nicht mehr ihren Beruf ausüben können verlangt, dass sie sich jemanden Einstellen. Doch wenn sogar eine dreistündige Überwachungs- und Geschäftsführertätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, so würde bereits eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung greifen. In jeden Fall ist diese Versicherung deutlich günstiger. Als weitere Alternativen gibt es die Schwere Krankheiten Versicherung, welche bei Krebs oder Herz-Kreislauferkrankungen sowie nach Schlaganfällen greift, außerdem die Grundfähigkeitsversicherung, bei der der Versicherungsfall eintritt, wenn eine Grundfähigkeit etwa das Sehvermögen verloren geht und die Funktionsinvalidenversicherung die bei Fällen der Invalidität eingreift.

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