Die Einnahmen und der mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union


Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestimmt, dass der Haushalt der Europäischen Union unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden muss. Dafür erlässt der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren einstimmig und nach Anhörung des Parlaments der Europäischen Union einen Beschluss, mit dem die Bestimmungen über das System der Eigenmittel der Union festgelegt werden. In diesem Beschluss können neue Kategorien von Eigenmitteln eingeführt oder bestehende Kategorien abgeschafft werden. Der Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten in Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft. Durch solchen Beschluss wurden mehrere Verordnungen erlassen, welche rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft traten. Es wurde damit ein alter Beschluss der Europäischen Gemeinschaft ersetzt. Gemäß diesem Eigenmittelbeschluss hat die Europäische Union vier Einnahmequellen. Zunächst sind die Abschöpfungen, Prämien, Zusatzbeiträge und Ausgleichsbeiträge, sowie zusätzliche Beiträge und Abgaben genannt.

Ferner sind die Zölle des gemeinsamen Zolltarifs und andere Zölle auf den Warenverkehr mit Drittländern zu nennen. Weitere Einnahmequellen stellen einen bestimmten Satz der Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten dar, sowie ein bestimmter Abführungssatz auf den Betrag des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten. Beim Haushalt des Jahres 2009 beispielsweise wurden die Eigenmittel auf etwa 115 Milliarden Euro veranschlagt. Die sonstigen Einnahmen, welche vom Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union als Finanzmittel genannt werden, bestehen unter anderem aus Steuern, die auf die Bezüge der Bediensteten der Europäischen Union erhoben werden, sowie aus Verwaltungseinnahmen. Dazu gehören beispielsweise Geldbußen, Zwangsgelder, Zuwendungen und Geschäftserlöse. Ihr Umfang ist jedoch in Summe betrachtet sehr gering. Die Europäische Union kann allerdings auch Kredite für bestimmte Zwecke aufnehmen. Mit diesen kann sie zum Beispiel zur Investitionsförderung innerhalb der Europäischen Union beitragen oder Hilfe für Investitionen in den mitteleuropäischen und osteuropäischen Mitgliedstaaten stellen.

Der Rat legt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen Durchführungsmaßnahmen zu dem System der Eigenmittel der Europäischen Union fest. Dies wird vom Rat nach Zustimmung des Parlaments der Europäischen Union beschlossen. Durch den Vertrag von Lissabon wurde primärrechtlich verankert, dass der mehrjährige Finanzrahmen gewährleisten soll, dass die Ausgaben der Europäischen Union innerhalb der Grenzen der Eigenmittel der Europäischen Union eine geordnete Entwicklung nehmen. Der Finanzrahmen wird dabei für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufgestellt und dieser mehrjährige Finanzrahmen ist bei der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans der Europäischen Union einzuhalten. Der Zeitplan bestimmt also damit auch die Haushaltdisziplin der Europäischen Union mit. Um den mehrjährigen Finanzrahmen festzulegen erlässt der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren eine Verordnung. Er beschließt einstimmig nach Zustimmung des Parlaments der Europäischen Union, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird.

Der Europäische Rat kann einstimmig einen Beschluss fassen, wonach der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann, wann er die Verordnung erlässt. In dem Finanzrahmen werden die jährlichen Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen je Ausgabenkategorie und die jährliche Obergrenze der Mittel für Zahlungen festgelegt. Die Ausgabenkategorien, von denen es nur wenige geben darf, entsprechen den Haupttätigkeitsbereichen der Europäischen Union. Zudem erhält der Finanzrahmen auch alle sonstigen für den reibungslosen Ablauf des jährlichen Haushaltsverfahrens sachdienlichen Bestimmungen. Bislang wurde der mehrjährige Finanzrahmen jedoch durch eine interinstitutionelle Vereinbarung in Form einer sogenannten finanziellen Vorausschau zwischen den Haushaltsorganen festgelegt. Wenn der Rat bis zum Ablauf des vorangegangenen Finanzrahmens noch keine Verordnung zur Aufstellung eines neuen Finanzrahmens erlassen hat, dann haben die Obergrenzen und sonstigen Bestimmungen des letzten Jahres des vorangegangenen Finanzrahmens bis zum Erlass dieses Rechtsakts weiterhin Gültigkeit. Das Parlament der Europäische Union, der Rat und die Kommission treffen dann während des gesamten Verfahrens zur Annahme des Finanzrahmens alle erforderlichen Maßnahmen, um den Erlass des Rechtsakts zu erleichtern.

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