Die Haftpflichtversicherung – Ein Überblick


Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherten gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichert. Sie stellt den Versicherten von diesen Ansprüchen frei. Grundsätzlich können Schadensersatzansprüche durch die schuldhafte Verletzung von Sorgfaltspflichten, gefahrerhöhendem Verhalten und einer Vertragsverletzung entstehen. Die meisten Haftpflichtversicherungen haften jedoch für viele Fälle der Vertragsverletzung nicht. Es gibt lediglich zwei Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss Betroffene generell verpflichtet sind, die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die Jagdhaftpflichtversicherung. Zum Abschluss der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist jeder Halter eines Kraftfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet; zum Abschluss der Jagdhaftpflichtversicherung jeder Jäger. Die gesetzliche Verpflichtung ist darin begründet, dass jedem Kraftfahrzeug eine Betriebsgefahr inne wohnt sowie der Gebrauch von Jagdwaffen ein generelles Gefahrelement in sich trägt. Weitere Pflicht-Haftpflichtversicherungen sind an die Ausübung bestimmter Berufe gekoppelt, wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, ohne die kein Rechtsanwalt praktizieren kann.

In Haftpflichtversicherungsverträge werden regelmäßig die Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) einbezogen. Je nach Art der Haftpflichtversicherung können diese auch durch speziellere Bedingungen ersetzt werden, wie zum Beispiel bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen, Berufshaftpflichtversicherungen und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.

Es gibt unterschiedliche Arten der Haftpflichtversicherungen. Die größte Gruppe machen die Haftpflichtversicherungen für private Kunden aus. Am bekanntesten ist neben der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung die private Haftpflichtversicherung. Sie deckt private Haftpflichtrisiken von Privatpersonen ab, zum Beispiel aus dem Deliktsrecht. Das Deliktsrecht ist Teil des Zivilrechts und umfasst die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten. Daneben regelt das Deliktsrecht den Verstoß gegen sogenannte Verbotsgesetzt, wie zum Beispiel von Straftatbeständen. Verletzt also eine Person ein Rechtsgut eines anderen, indem er zum Beispiel seine Sache stielt, macht er sich in strafrechtlicher Hinsicht des Diebstahls strafbar und ist daneben nach dem Deliktsrecht zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus sind im Deliktsrecht besondere Formen der Haftung, wie zum Beispiel die Tierhalterhaftung, geregelt. Von dem Schadensersatzanspruch, den die geschädigte Person gegen den Versicherten hat, stellt die Versicherung ihn dann frei. Sie übernimmt also die Regulierung des Schadens.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Kraftfahrzeuges entstehen. Bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung. Der Fahrzeughalter kann sein Kraftfahrzeug nicht zur Nutzung im Straßenverkehr bei der Straßenverkehrsbehörde anmelden, wenn er nicht einen Nachweis darüber erbringt, dass ein Haftpflichtversicherungsschutz für das Kraftfahrzeug besteht. Die zweite Pflichtversicherung im Bereich der Haftpflichtversicherungen, die Jagdhaftpflichtversicherung, deckt alle Schäden ab, die durch die Jagdausübung und dem damit einhergehenden Waffengebrauch entstehen. Darüber hinaus besteht für manche Schiffe besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Schiffshaftpflichtversicherung.

Bauherren können sich gegen Haftpflichtschäden, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, versichern lassen. Diese Form der Versicherung nennt man Bauherrenhaftpflichtversicherung. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die durch Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, wie zum Beispiel Öl, entstehen können. Wassersportbetreiber können sich gegen Schäden, die aus der Ausübung von Wassersportarten entstehen, durch eine Wassersporthaftpflichtversicherung versichern lassen. In der Praxis wird man häufiger sogenannten Tierhalterhaftpflichtversicherungen begegnen. Der Halter eines Tieres haftet unter bestimmten, gesetzlich geregelten Bedingungen für die Schäden, die im Zusammenhang mit seinem Tier entstehen. Diese können große Ausmaße annehmen, stellt man sich alleine den realitätsnahen Fall vor, dass ein Hund auf eine stark befahrene Straße läuft und eine Massenkarambolage auslöst. Als letzte spezielle Haftpflichtversicherung ist noch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu nennen. Sie deckt alle Schäden ab, die durch das Grundstück oder Gebäude oder auf dem Grundstück entstehen. Durch das Gebäude kann beispielsweise ein Schaden entstehen, wenn ein Gebäudeteil, wie ein Schornstein, bei einem Unwetter vom Dach gerissen wird und ein anders Haus beschädigt.

Berufshaftpflichtversicherungen bilden eine weitere Gruppe der Haftpflichtversicherungen. Sie decken Schäden ab, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes Dritten entstehen. Diese Versicherungen sind wichtig für alle Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Daneben sind sie wichtig für Ärzte, freie Architekten und Bauingenieure. Arbeitnehmer und Beamte können sich durch die Amtspflichtverletzung oder Diensthaftpflichtversicherung versichern lassen. Jemand der als Vormund oder Betreuer bestellt ist kann ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Berufshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für alle Berufsgruppen und Personen, die ein hohes Haftungsrisiko gegenüber Dritten haben, wie an den benannten speziellen Berufsgruppen deutlich wird.

Darüber hinaus können sich Unternehmensorgane durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gegen Schäden versichern lassen und Unternehmen können gewerbliche und industrielle Risiken durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichern.

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