Die Krankenversicherung – Ein Überblick


In Deutschland untergliedert sich die Krankenversicherung in die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Krankenversicherungen tragen die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen sowie die ärztliche Betreuung bei Schwangerschaften. In manchen Bundesländern trägt die Unfallversicherung die Heilbehandlungskosten bei Unfällen, in anderen Bundesländern werden diese Kosten ebenfalls von der Krankenversicherung getragen. Die Kosten werden, abhängig von der gesetzlichen Regelung und dem individuellen Krankenversicherer, voll oder teilweise übernommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für Menschen, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten sowie für spezielle Personengruppen, wie zum Beispiel Studenten. Die Personen, die die Kriterien für die gesetzliche Krankenversicherung erfüllen, sind also gesetzlich verpflichtet der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Nach dem Solidaritätsprinzip richtet sich die Beitragshöhe nicht nach dem eigenen Krankheitsrisiko, dass sich unter anderem nach dem Alter und Vorerkrankungen bestimmt, sondern nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers. Die Versicherten, die ein hohes Einkommen haben, zahlen also höhere Beiträge als die, die ein niedriges Einkommen haben. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt für alle Menschen das allgemeine Risiko dem jeder ausgesetzt ist, zu erkranken.

Der Leistungsanspruch aller Versicherten ist grundsätzlich gleich und regelt sich nach den Gesetzen des Sozialrechts. Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Zweck, die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Ihre Leistungen müssen wirtschaftlich, ausreichend und zweckmässig sein. Sie müssen das Notwendige abdecken, dürfen das Notwendige gleichzeitig aber auch nicht überschreiten. Die knapp 150 Krankenkassen, die Anfang 2012 registriert waren, können jedoch auch Mehrleistungen erbringen und sich dadurch voneinander abheben. Für die Erbringung von Mehrleistungen bedarf es allerdings einer gesetzlichen Regelung. Es können zum Beispiel bestimmte Zusatzleistungen im Bereich der Prävention von Krankheiten angeboten werden. Die Versicherten erhalten die Leistungen der Versicherung in Form von Sach- und Geldleistungen. Der Versicherte erhält eine Krankenversicherungskarte, um die Leistungen bekommen zu können. Die Krankenversicherungskarte wird zukünftig von der Gesundheitskarte ersetzt werden.

Alle, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können sich privat krankenversichern lassen. Das die alle Personen, die die Einkommensgrenze überschreiten und auf Grund dessen nicht verpflichtet sind, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Beamte, Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich, unabhängig von ihrem Einkommen nicht verpflichtet sich gesetzlich krankenversichern zu lassen und ergänzen damit den Personenkreis derer, für die eine private Krankenversicherung in Frage kommt. In der privaten Krankenversicherung bestimmen sich die Beiträge im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem persönlichen Krankheitsrisiko des Versicherten sowie den zu versichernden Leistungen. Je höher das individuelle Risiko ist und je umfangreicher die versicherten Leistungen sind, umso höher sind somit die zu entrichtenden Beiträge. Für jeden Versicherten wird in der privaten Krankenversicherung somit ein eigener, individuell errechneter Beitrag fällig.

Gesetzliche Versicherte können sich privat zusatzversichern um ihren Versicherungsschutz zu erweitern. Die Beiträge für private Zusatzversicherungen bestimmen sich dann nach den Grundsätzen der privaten Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte können zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die in vertraglich vereinbarter Höhe die Kosten für Zahnersatz trägt, die über das Maß dessen hinaus gehen, was die gesetzliche Krankenversicherung an Kosten dafür trägt. Private Zusatzversicherungen können sich sowohl auf die die Höhe der Leistung, als auch die Art der Leistung beziehen. So kann im Beispiel der privaten Zahnzusatzversicherung der Kostenanteil versichert werden, der nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird oder Extraleistungen wie Keramikfüllungen oder regelmäßige, professionelle Zahnreinigungen versichert werden. Ein weiteres Beispiel für eine private Zusatzversicherung ist eine Krankenhauszusatzversicherung, die Leistungen für Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer oder Krankenhaustagegeld umfassen kann.

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