Die Sozialtherapie für Straftäter


Die Sozialtherapie stellt eine besondere Form der Gefangenschaft für Straftäter dar, welche insbesondere Sexualstraftaten begangen haben. Wird ein Straftäter zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe in einer deutschen Justizvollzugsanstalt oder zu einer Jugendstrafe durch ein Gericht verurteilt, so wird eine zwingende Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung beziehungsweise Abteilung vorgesehen, wenn sie nötig ist. Erforderlich ist eine solche Sozialtherapie dann, wenn der Gefangene zur Verringerung der Rückfallgefahr behandlungsbedürftig erscheint, wenn er behandlungsfähig ist und wenn die im Normalvollzug zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten als nicht ausreichend erscheinen.

Diese Maßnahme soll der Bekämpfung und der Verhinderung von weiteren schweren Sexualstraftaten dienen und die Allgemeinheit vor weiteren Taten des Straftäters schützen. Allerdings muss auch eine Bereitschaft des Gefangenen an dieser therapeutischen Behandlung vorhanden sein oder geweckt werden können. Erst nachdem sich der Gefangene innerhalb der Haft dieser speziellen Therapie unterzieht, kann er mit einer Haftentlassung rechnen, wenn er seine Strafe abgesessen hat. Weigert sich ein Insasse, der eine schwere Straftat begangen hat, strikt gegen diese Form der Behandlung, so werden an den Aufenthalt im Gefängnis noch weitere Maßnahmen angeknüpft. Erst wenn man einigermaßen sicher gehen kann, dass derjenige keine Sexualstraftaten mehr begehen wird, kommt er wieder in Freiheit. Jedoch gelingt das leider nicht in jedem Fall.

Ist es für einen Gefangenen also indiziert ihn in einer sozialtherapeutischen Einrichtung unterzubringen, so muss zunächst geprüft werden, ob noch Plätze in einer Einrichtung oder in einer solchen Abteilung frei sind. Die Sozialtherapie ist mittlerweile eine sehr angesehene und auch Erfolgsversprechende Maßnahme, so dass auch die Plätze immer rar sind. Zum Teil existieren sogar Wartelisten. Seit 1972 besteht beispielsweise die sozialtherapeutische Justizvollzugseinrichtung in Erlangen, diese stellt mit um die 40 Plätzen eine der größten in Bayern dar.

Dieser Platzmangel steht in einem engen Zusammenhang mit der speziellen Betreuung, die diese Straftäter haben. So unterscheidet sich die Sozialtherapie mit ihren zahlreichen Behandlungsangeboten im Vergleich zum Normalvollzug im Wesentlichen dadurch, dass vor allem die psychotherapeutischen, die pädagogischen und arbeitstherapeutischen Vorgehensweisen systematisch miteinander verknüpft werden. Nach der Aufnahme in die Sozialtherapie durchlaufen die Straftäter zunächst eine Probezeit von etwa drei Monaten, nur wenn sie diese bestehen dürfen sie auch in dieser speziellen Abteilung des Gefängnisses bleiben. In dieser Phase besuchen sie die Einführungsgruppe, sie haben regelmäßige Einzelgespräche, sie wählen sich eine Freizeitgruppe, sie nehmen an den wöchentlichen Wohngruppenbesprechungen teil und sie erarbeiten sich ihre persönlichen Therapieziele.

Nach dem Ablauf der Probezeit wird im Team über die feste Aufnahme zur Behandlung entschieden. In der anschließenden Behandlungsphase durchlaufen die Bewohner dann verschiedene Therapiegruppen, je nachdem wie sich das Problem des Einzelnen gestaltet werden sie schließlich einer Gruppe zugewiesen. Allerdings ist es hier in speziellen Fällen auch möglich eine Einzeltherapie zu bekommen, beispielsweise dann wenn die Straftat die der Gefangene begangen hat besonders schlimm war. Die Gefangenen haben hier zudem noch Gesprächstherapien und können noch andere Angebote, welche die Insassen des normalen Regelvollzuges nicht haben, nutzen. Beispielsweise die Arbeitstherapie, die Verhaltenstherapie und auch die besonderen Kurse der vielfältigen Beschäftigungstherapie.

Die Sozialtherapeutischen Abteilungen, die in abgetrennten Räumlichkeiten der normalen Justizvollzugsanstalt untergebracht sind, sind strikt von den anderen Abteilungen getrennt. Die Sexualstraftäter haben also keinerlei Kontakt mit den anderen Straftätern, dies dient auch ihrer eigenen Sicherheit und der Vermeidung von Unruhen. In den abgetrennten Räumen haben die Gefangenen ganz normal, wie die anderen auch, ihre Zellen. Ob sie dort in Einzelhaft, in Zweierzellen oder in Mehrbettzellen untergebracht werden, obliegt der jeweiligen Anstalt und richtet sich auch danach wie viele Insassen es bereits in der Abteilung gibt. Zudem gibt es häufig eine eigene Küche, in welcher die Gefangenen gemeinsam ihre Mahlzeiten zubereiten können und Freizeiträume wie beispielsweise einen eigenen Fitnessraum, bei dem man seinen Frust auch einmal abtrainieren kann.

Es gibt mittlerweile Nachweise dafür, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Gefangene die sich in einer Sozialtherapeutischen Abteilung aufgehalten haben, nach ihrer Entlassung aus der Haft, nicht mehr so hoch ist als wenn sie im normalen Regelvollzug untergebracht worden wären. Man kann also sehen, dass die Sozialtherapie wirksam ist und dadurch möglicherweise einige Straftaten verhindert werden können. Jedoch spielt natürlich auch die individuelle Betreuung der Gefangenen nach ihrer Haftentlassung bei der Rückfälligkeit eine große Rolle, denn hier muss sich noch einiges tun. Oftmals stehen die Gefangenen, die sich jahrelang im Gefängnis aufgehalten haben, nachher alleine da und kennen die Welt wie sie sich nun entwickelt hat nicht mehr richtig. Ein Beispiel hierfür ist ein Straftäter, der vor 25 Jahren einen Mord begangen hat und nun frei gelassen werden soll. Dieser kennt sich mit vielen Dingen, die heute Standard sind, nicht aus, weil er sie noch nie gesehen und noch nie etwas damit zu tun hatte.

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