Die Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten beim Militär


Das Militär ist seit jeher ein Gebilde mit einer starren Hierarchie, dort gibt es verschiedene Laufbahnen und Dienstgradgruppen, welche anderen vorgesetzt oder Uuntergeben sind. Vorgesetzte tragen im System Bundeswehr dabei besondere Verantwortung mit vielen einhergehenden Pflichten. Wenn sie diese verletzten, kann das ein Dienstvergehen darstellen oder aber auch eine Wehrstraftat nach dem Wehrstrafgesetzbuch.

Wer seine Verantwortung oder seine Befehlsbefugnis oder gar seine Amtsstellung gegenüber einem Untergebenen ausnutzt und sich dadurch schwere Folgen ergeben, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, in schweren Fällen gar bis zu fünf Jahren. Was ein Vorgesetzter ist, regelt die Vorgesetztenverordnung. So kann auch schon ein Mannschaftssoldat Vorgesetzter in seinem Fachbereich sein. So ist der Waffenkammersoldat allen anderen Mannschaftssoldaten vorgesetzt, solange sie sich in der Waffenkammer aufhalten. Grund dafür sind die besonderen Gefahren, die sich im Umgang mit Waffen und Munition ergeben. Der Waffenkammersoldat hingegen kennt sich einfach am besten in seinem Bereich aus.

Die Straftatbestände sind vielfältig. Wer die Gesundheit oder die körperliche Unversehrtheit eines Untergebenen durch Misshandlungen, Schleiferei in der Ausbildung oder durch sonstige körperliche Einflüsse, wie der Aussetzung von Kälte oder enormer Hitze, schädigt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer einen untergebenen Soldaten entwürdigend behandelt, beispielsweise, wenn homosexuelle Soldaten vor der versammelten Mannschaft bloßgestellt oder damit gehänselt werden, so kann dieser Vorgesetzte ebenso bestraft werden. Die Vorgesetzten dürfen den Untergebenen den Dienst auch nicht unnötig vorsätzlich erschweren, beispielsweise, wenn ein schon sauberes Gewehr noch weiter gereinigt werden muss oder der Soldat zehn Botengänge machen muss, obwohl schon beim allerersten klar war, dass dieser alle zehn Schriftstücke auf einmal an die Bestimmungsorte bringen kann.

Wer seine Befehlsbefugnis ausnutzt oder missbraucht, um seine privaten Dinge zu regeln, kann ebenfalls bestraft werden. Ein Beispielsfall hierzu wäre, wenn der Oberleutnant O den Stabsunteroffizier S befiehlt, dass er Os Privatfahrzeug aussaugen und reinigen soll. Die ist ihm nicht erlaubt, er kann ihm allenfalls befehlen das Dienstfahrzeug zu reinigen.

Auch wer sich Befehlsbefugnisse anmaßt, die er eigentlich gar nicht hat oder seine Disziplinarbefugnis vorsätzlich missbraucht oder Soldaten mit übertriebenen Strafen bestraft, kann in ein Gefängnis kommen, um für seine Tat bestraft zu werden. Hierzu wäre ein Bespiel der Fall, wenn ein Hauptmann und Kompaniechef einen Obergefreiten, der betrunken zum Dienst erschienen ist, mit sofortiger Wirkung in die Arrestzelle bringen lässt, nur weil er diesen wegen seiner geographischen Herkunft nicht leiden kann.

Auch wenn ein Disziplinarvorgesetzter untergebene Soldaten davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden zu schreiben oder diese nicht oder absichtlich langsam bearbeitet, kann sich dieser strafbar machen. Selbst der Versuch ist bereits strafbar. Ein Disziplinarvorgesetzter sollte daher seine ihm obliegenden Aufgaben immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Gewissenhaftigkeit bearbeiten. Bekommt ein Vorgesetzter eine Straftat mit und meldet diese nicht weiter, so kann er bestraft werden. Dies ist eine Verschärfung des Straftatbestandes der Strafvereitelung, mit der sich jedermann strafbar machen kann.

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