Die Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit


Begeht man in Deutschland eine Straftat und liegen bestimmte Gründe vor, so kann es der Fall sein, dass man zu der Durchführung von einer gemeinnützigen Arbeit durch das Gericht verurteilt wird. Häufig wird diese Ersatzstrafe bei Jugendlichen und Heranwachsenden verwendet, die eine nicht so schwere Straftat begangen haben und die auch vor dieser Tat noch nicht polizeilich bekannt waren. Auch bei sozial schwache Personen, die aufgrund ihrer geringen finanziellen Mittel kaum die Möglichkeit haben, solche verhängte Geldstrafen neben den sonstigen monatlichen Kosten aufbringen zu können, bietet sich die Möglichkeit der Verübung von gemeinnützigen Tätigkeiten an.

Unter einer gemeinnützigen Arbeit versteht man solche Tätigkeiten, die das Gemeinwohl fördern. Sie kann also bei den unterschiedlichsten Stellen und an den unterschiedlichsten Orten geleistet werden. So kommt beispielsweise die Mitarbeit in einem Krankenhaus, in einem Kindergarten, in einem Kinderheim oder in einer Sozialstation in Betracht. Auch die Tätigkeit bei einem Verein, bei einer kirchlichen Einrichtung oder in der Gemeinde kann in Frage kommen. Ist es beispielsweise bekannt, dass in einer Gemeinde dringend der Kirchplatz renoviert werden muss und sind dafür nicht genug finanzielle Mittel vorhanden, so dass die Gemeindemitglieder selbst für diese Arbeit aufkommen müssen, so kann jemand der zu einer gemeinnützigen Arbeit verurteilt worden ist dabei helfen. Auch das Streichen oder die Reparatur von Mauern der Gemeinde, wie beispielsweise von Friedhofsmauern, das Streichen von Zäunen oder die Pflege des Gemeindesportplatzes oder Reparaturarbeiten an Spielplätzen, kann eine solche Tätigkeit darstellen.

Der Sinn der Auferlegung von einer gemeinnützigen Arbeit ist der, dass die vorhandene Arbeit zunächst einmal erledigt wird und der Gemeinde, der Kirche oder dem Verein dies nichts kostet, denn derjenige der diese Arbeit leistet wird nicht dafür bezahlt, schließlich stellt die Tätigkeit eine Strafe für ihn dar. Während er die Arbeit leistet, verzichtet er auf wertvolle Freizeit und er hat die Möglichkeit bei seiner Tätigkeit über den begangenen Fehler nachzudenken.

Möglicherweise hilft dies dabei, nicht nochmal eine Straftat zu begehen, denn das nächste Mal kommt er bestimmt nicht mehr nur mit einer gemeinnützigen Arbeit davon, sondern muss entweder eine enorme Geldstrafe bezahlen oder landet für eine bestimmte Dauer sogar im Gefängnis. War der Straftäter vorher arbeitslos und hatte keine Perspektive, so dient die gemeinnützige Arbeit sogar als Strukturhilfe für seinen Tagesablauf. Dadurch ist er gezwungen, früh aufzustehen. Auch falls er die Tat aus Langeweile begangen hat, so ist er nun beschäftigt und kommt nicht mehr auf dumme Ideen.

Möglicherweise gewöhnt er sich dadurch an diese Form des Tagesablaufes und findet Gefallen daran, so dass er sich, nachdem er seine gemeinnützige Arbeit erledigt hat, sogar einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz suchen wird. Zu guter Letzt kann der Straftäter mit seiner Arbeit seinen Schaden natürlich auch wieder ein bisschen gut machen, allerdings natürlich nur symbolisch, denn hat er einen anderen durch eine Körperverletzung an der Gesundheit geschädigt oder körperlich misshandelt, so bringt es dem Opfer natürlich nichts, wenn der Täter dafür eine Mauer repariert oder Gartenzäune anstreicht.

Die Durchführung der gemeinnützigen Arbeit wird überwacht, kommt man also nicht zu seinem Dienst oder geht man früher wieder nach Hause, so kann dies Folgen mit sich ziehen. Es besteht die Möglichkeit, dass man doch noch mit einer anderen Strafe belegt wird, wenn man diese Form der Sanktion nicht nutzt.

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