Einfluss der Unwirksamkeit einer Verfügung auf das gesamte Testament


Aufgrund der in Deutschland geltenden Testierfreiheit kommt es nicht selten vor, dass einzelne Regelungen aufgrund verschiedener Fehler im Testament unwirksam sind. Zu unterscheiden ist die Unwirksamkeit von der Nichtigkeit. Während ein nichtiges Testament auf keinen Fall mehr geheilt werden kann, so ist es bei einer Unwirksamkeit durchaus denkbar, dass eine Heilung eintritt. Im Konkreten wird sich meist in Form eines Vertrages über unwirksame Regelungen geeinigt.

Nun stellt sich die Frage, was nun passiert, wenn einzelne Regelungen nicht wirksam sind. Man könnte davon ausgehen, dass dies Auswirkungen auf das gesamte Testament hat. Sobald mehrere Verfügungen in einem Testament vorhanden sind, redet man von einer teilweisen Unwirksamkeit.

Es wird angenommen, dass ein Testament mit mehreren Verfügungen dann nicht unwirksam ist, wenn die anderen Verfügungen vom Erblasser unabhängig erlassen worden wären. Eine Unwirksamkeit im Ganzen tritt folglich ein, wenn die unwirksame Verfügung mit allen anderen eng verbunden ist.

Die Auslegung ob die Verfügungen miteinander verbunden sind bleibt dem Gericht überlassen.
Generell kann gesagt werden, dass die Unwirksamkeit einer einzelnen Verfügung keinen Einfluss auf das gesamte Testament hat, solange keine enge Verbundenheit besteht.

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