Gründe für eine personenbedingte Kündigung


Eine Kündigung aufgrund von Faktoren, die zwar in der Person des Arbeitnehmers begründet liegen (wie eine verhaltensbedingte Kündigung), jedoch von diesem nicht zu beeinflussen sind, ist eine personenbedingte Kündigung.

Diese Gründe können viele Ursachen haben. Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft krank ist und daher seine Arbeit nicht ausführen kann, so ist eine personenbedingte Kündigung möglich. Auch eine chronische Erkrankung, die immer wieder kürzere Krankschreibungen zur Folge hat, kann eine personenbedingte Kündigung auslösen. Auch die Berufsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, beispielsweise bedingt durch wiederholte Bandscheibenvorfälle, Bewegungsunfähigkeit, psychische Beeinträchtigung, stellt einen Grund für die personenbedingte Kündigung dar. Als Grundsatz kann man sagen, dass alle Faktoren, die dem Arbeitnehmer ständig wiederholt oder ununterbrochen die Ausübung der Arbeit erschweren oder unmöglich machen, Gründe für eine personenbedingte Kündigung darstellen.

Im Einzelnen können diese Gründe sein: schwere Krankheit die längerer Behandlung bedarf (Krebs), Führerscheinentzug (bei Berufskraftfahrern oder Außendienstmitarbeitern), Alkoholsucht, Drogensucht, Tablettensucht, Sucht an sich.

Für den Ausspruch einer Kündigung muss die Prognose für eine Ausübung der Arbeit in der Zukunft negativ ausfallen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Rehabilitationsmaßnahme wieder voll arbeiten kann oder der sonstige Grund für eine Beeinträchtigung seiner Tätigkeit auf absehbare Zeit wieder verschwindet. Außerdem darf keine Möglichkeit bestehen, den Arbeitnehmer an einer anderen Stelle weiter zu beschäftigen. So kann man einen zur schweren Arbeit in der Produktion Unfähigen bei Bedarf auch als Pförtner weiterbeschäftigen. Es besteht an dieser Stelle jedoch keine Verpflichtung des Arbeitgebers, extra einen Arbeitsplatz zu schaffen.

Das Einhalten einer Kündigungsfrist ist hier grundsätzlich vorgesehen, jedoch nicht immer nötig. Bei einer sofortigen Berufsunfähigkeit, beispielsweise durch einen schweren Unfall mit darauf folgendem Komazustand, wäre eine Kündigungsfrist nicht sinnvoll. Eine personenbedingte Kündigung kann jedoch, wie jede andere Kündigung auch, ohne Anhörung des Betriebsrates unwirksam sein.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel