Kann ein Arbeitnehmer während eines befristeten Arbeitsverhältnisses entlassen werden?


Es kann ein Arbeitsvertrag für einen bestimmten Zeitraum (maximal 2 Jahre) geschlossen werden oder der Arbeitsvertrag bezieht sich auf ein bestimmtes Projekt - dann spricht man von einem sogenannten zweckbefristeten Arbeitsvertrag. In beiden Fällen handelt es sich dann um einen befristeten Arbeitsvertrag.

Unter anderem muss ein solcher befristeter Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen worden sein. Außerdem ist er nur zulässig, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Ist das der Fall, ist der Arbeitsvertrag zulässig befristet und endet normalerweise mit Ablauf der Frist oder der Beendigung des Projekts (beziehungsweise des Zweckes der Arbeitsleistung). Eine Kündigung oder sonstige Handlung ist nicht nötig, das Arbeitsverhältnis endet automatisch.

Arbeitet der Arbeitnehmer über diesen Zeitpunkt hinaus für denselben Arbeitgeber mit dessen Wissen, wird das Arbeitsverhältnis automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Es gelten dann die normalen Regeln über die Kündigung. Auch ein Arbeitnehmer der sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet kann außerordentlich, also fristlos gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ebenso ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages problemlos möglich.

Ausgeschlossen ist aber die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung für beide Beteiligten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber), wenn der Arbeitsvertrag wirksam befristet wurde. Der Arbeitnehmer soll die Sicherheit haben, zumindest für den Zeitraum der Befristung oder bis zum Abschluss des Projekts seinen Arbeitsplatz sicher zu haben - solange er keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung liefert. Auch der Arbeitgeber soll die Sicherheit haben für den vereinbarten Zeitraum oder bis zum Abschluss des Projekts den Arbeitnehmer sicher zur Verfügung zu haben. Um für beide Seiten diese Sicherheit zu gewährleisten ist eine ordentliche Kündigung also für beide ausgeschlossen.

Zu diesem Ausschluss der ordentlichen Kündigung bestehen 2 wichtige Ausnahmen. Zunächst kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass eine ordentliche Kündigung möglich sein soll. Ebenso kann diese Möglichkeit in einem geltenden Tarifvertrag vorgesehen sein. Zum anderen besteht eine Kündigungsmöglichkeit (allerdings mit einer Frist von 3 Monaten) für den Arbeitgeber wenn er sich in der Insolvenz befindet.

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