Möglichkeiten zum Erlass eines Vermächtnisses


Der Erblasser, also der Verfasser eines Testaments, hat viele Möglichkeiten seine Besitztümer zu verteilen. So kann er seinen Nachlass an beliebige Erben verteilen. Eine Erbschaft beinhaltet den vollumfänglichen Eintritt in die Rechtsposition des Verstorbenen. Ein Erbe erlangt also nicht einen einzelnen Gegenstand, sondern den Nachlass als gesamtes Gut. Hierzu zählen neben positiven Werten auch die Schulden des Verstorbenen. Erst wenn alle Schulden beglichen worden sind kann der Erbe den Rest des Nachlasses in Besitz nehmen.

Zu unterscheiden ist diese Erbenstellung von einem Vermächtnis. Das Vermächtnis eignet sich für den Erblasser um einzelne Gegenstände oder Vermögensteile an eine beliebige Person zu vermachen. Nach dem Tod des Erblassers erlangt der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Herausgabe gegen die Erben. Er wird nicht automatisch Eigentümer der Sache.

Dieser Unterschied ist vielen Verfassern von Testamenten oft nicht klar. So werden die Verben „erben“ und „vermachen“ oft gleichgesetzt. In Form einer Testamentsinterpretation muss dann geklärt werden welche Stellung der bedachten Person zukommen soll.

In der Verteilung seines Vermögens ist der Erblasser generell frei. Ein Vermächtnis ist im Testament eindeutig daran zu erkennen, dass der Erblasser einer Person einen ganz bestimmten Gegenstand hinterlässt. Unerheblich ist dabei die Wortwahl. Sobald die Voraussetzungen eines Vermächtnisses gegeben sind, wird dieses automatisch angenommen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man beim Verfassen jedoch sehr wohl auf den Unterschied einer Erbschaft und eines Vermächtnisses achten.

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