Möglichkeiten zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nennt man Arbeitsverhältnis oder auch Anstellungsverhältnis. Dieses ist im Prinzip nichts anderes als ein Vertrag zwischen zwei Personen, wobei auch eine Firma eine juristische Person ist. Verträge kann man auf mehrere Wege beenden, die jeder aus dem Alltag kennt. Man kann widerrufen, zurücktreten oder auch gemeinsam aufheben. Eine der Möglichkeiten, die eine Person alleine hat, um einen Vertrag zu beenden, ist die Kündigung. Daher kann auch das Arbeitsverhältnis einseitig, also durch eine der beiden Personen allein durch eine Kündigung beendet werden.

Nun hat der Arbeitsvertrag eine Besonderheit für beide Beteiligten. Einerseits ist die Anstellung für den Arbeitnehmer die Lebensgrundlage, die nicht von heute auf Morgen völlig unvorbereitet wegfallen kann. Andererseits rechnet ein Arbeitgeber fest mit der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Er kann also ebenfalls nicht von heute auf morgen auf die Beschäftigung des Arbeitnehmers verzichten. Daher gibt es besondere Vorschriften für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Je nachdem, aufgrund welcher Gegebenheiten der Vertrag beendet werden soll, unterscheiden sich diese Vorschriften. So gibt es jene, die eine Gesamtheit von Arbeitnehmern schützen, beispielsweise die gesamte Belegschaft eines Unternehmens in finanziellen Schwierigkeiten. Es gibt aber auch Vorschriften, die einen einzelnen Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Kündigung schützen. Außerdem erscheint es nicht gerecht, wenn besonders schutzbedürftige Menschen gekündigt werden sollen. Daher gibt es für diese Betroffenen wie Schwangere und Schwerbehinderte ebenfalls Schutzvorschriften.

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