MT Wo liegt der Unterschied zwischen Gutachtern und Sachverständigen?


Eins vorweg, der Richter, welcher die Verhandlungen leitet und führt, muss zwar die Beweise bewerten und zu einer gerechten Entscheidung kommen, er muss und kann aber nicht alles wissen, da er kein Hellseher ist. Immer an den Stellen wo der Richter sich in Fragen über den Sachverhalt oder bei einem Verhalten des Angeklagten nicht ganz sicher ist, beauftragt er einen Sachverständigen mit einem entsprechenden Gutachten. Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung zwar an das Recht und die Gesetze gebunden, das garantiert in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz, allerdings regelt das Grundgesetz auch, dass die Rechtsprechung immer einem Richter vorbehalten bleibt, egal was ein anderer dazu sagt. Der gesetzliche Richter hat das letzte und entscheidende Wort, allerdings hilft ihm bei der Findung eines Urteils und dem Abwägen dabei, ob der Angeklagte nun schuldig oder unschuldig ist bzw. wie hoch sein Strafmaß ausfallen wird, wohl ein Gutachter mit seiner Einschätzung.

Dieser erstellt nun dieses Gutachten des Angeklagten, trägt es später vor Gericht vor und steht anschließend für spezielle Fragen zur Verfügung. Dabei muss er stets die Wahrheit sagen und nach bestem Wissen und Gewissen agieren, er darf also nicht lügen und auch nichts für den Fall Wichtiges verschweigen. Der Spezialist als Gutachter vermittelt dem Gericht die für das Fachgebiet geltenden Regeln, die Erfahrungssätze und die Fachkenntnisse, die ein Richter nun mal nicht hat. Meistens wendet dieser diese auch konkret auf den zu beurteilenden Fall an. Vielfach ermittelt er mit ihnen sogar Tatsachen, die das Gericht mangels genauem eigenen Fachwissens nicht kennen kann. Diese Dinge werden auch Befundtatsachen genannt. Solche Befunde sind insbesondere aus der Ärzteschaft anzutreffen. Die Rechtsmediziner oder die Landgerichtsärzte geben ihre Befunde und Diagnosen ab und erläutern sie sehr ausführlich. Fachärzte liefern Gutachten und Stellungnahmen zu speziellen Krankheiten. Insbesondere Fachärzte für Psychiatrie begutachten Straftäter, ob diese schuldfähig sind oder ob sie aufgrund einer psychischen Störung oder Krankheit schuldunfähig sind und geben Rückschlüsse auf deren Persönlichkeitsstruktur.

Oftmals sind beispielsweise Männer die Kinder misshandelt haben davon überzeugt, dass sie nichts Schlimmes getan haben und dem Kind helfen wollten weil es sich beim Fahrradfahren im Genitalbereich verletzt hat. Auch Opfer von Straftaten werden durch die Psychiater begutachtet, um herauszufinden, welche Schäden ihnen von diesem Erlebnis geblieben sind, ob diese von Dauer sind oder ob wieder vorüber gehen und ob psychische Spätfolgen zu erwarten sind. Andere Gutachten kommen von den Ingenieuren und den Naturwissenschaftlern. Beispielsweise die Frage danach, ob bei der Bauweise einer Turnhalle auch die Tragkraft des Daches berücksichtigt wurde, falls diese durch eine zu hohe Schneelast eingestürzt ist oder die Frage nach einer möglichen Vaterschaft oder sonstigen DNA-Analysen und Blutgruppentests. Diese serologischen Verfahren haben sich in der Vergangenheit mehrmals als sehr effektiv erwiesen. Auch Kraftfahrzeugingenieure erstellen Gutachten zu Unfallgeschehen, bei denen Menschen schwer verletzt oder gar getötet wurden. Außerdem schauen sie, ob Fahrzeuge einwandfrei verkehrstüchtig sind oder ob beispielsweise Mopeds schneller fahren als erlaubt, weil die frisiert sind.

Die Gutachter vor Gericht erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, diese kann in einer vom Gericht zu treffenden Kostengrundentscheidung dem rechtskräftig Verurteilten auferlegt werden. Dieser muss dann die Kosten bezahlen und begleichen.

Es gibt aber auch im Privatbereich und somit in der Sphäre des Zivilrechtes allerhand Gutachter. Beispielsweise Baugutachter, die sich mit Baumängeln und Statikfragen im Architektenrecht und im privaten Baurecht auskennen. Immobilien werden vor einem Verkauf oder einer Vermietung regelmäßig begutachtet, um zu sehen welchen Wert die Immobilie tatsächlich hat und ob der Verkäufer auch einen angemessenen und nicht zu hohen Preis fordert. Teilweise wird so etwas, wenn es in eine Rechtsstreitigkeit mündet, wiederum vom mit der Streitsache befassten Gericht angeordnet. Im Automobilbereich gibt es die Gutachter, welche Unfallschäden und Restwerte begutachten müssen. Außerdem begutachten sie die Fahrzeuge genauestens danach, ob der Schaden auch so wie der Angeklagte oder das Opfer es beschreibt entstanden sein kann. Falls eine solche Begutachtung allerdings nichts bringt und nicht zu dem gewünschten Erfolg führt, so kann es auch einmal sein, dass die Gutachter einen Unfall nachstellen müssen um herauszufinden was sich tatsächlich ereignet hat, beispielsweise dann wenn man nicht klar darstellen kann, ob es sich um einen Unfall handelt oder um eine Straftat, weil vielleicht jemand etwas am Fahrzeug so manipuliert hat, dass sich ein solcher Unfall ohne diese Manipulation so nicht ereignet hätte.

Jede Versicherung betreibt ein ganzes Heer von Sachverständigen, die Versicherungsfälle auf ihre Authentizität überprüfen und die so nachweisen können, dass der Computer eben nicht aus 30 cm runtergefallen ist, sondern aus dem achten Obergeschoss eines Hochhauses oder sogar absichtlich beschädigt oder zerstört wurde, um sich so von dem Betrag, den man im Anschluss von der Versicherung erhält, einen neuen kaufen zu können. Notfalls stellen diese ebenfalls einen so beschriebenen Hergang nach, um Versicherungsbetrügen zuvor zu kommen. Auch der berühmte Fall, dass man einen Kratzer im Auto hat der angeblich von einem Einkaufswagen stammt, in Wirklichkeit aber durch die im Weg stehende Mülltonne verursacht wurde, kann durch eine Nachstellung genau begutachtet werden. Gegebenenfalls kann man sich hier auch wegen versuchten Versicherungsbetrugs strafbar machen, deshalb sollte man sich immer genauestens überlegen ob man etwas, dass sich nicht so wie behauptet zugetragen hat, der Versicherung meldet, denn die Gutachter finden alles heraus.

Auch Krankenversicherungen haben eigene Vertrauensärzte, die zu Krankheitsbildern und ihrer Therapie Stellung nehmen und bei Bedarf auch den Patienten untersuchen. Vertrauenszahnärzte überprüfen indessen, ob ein Patient wirklich 28 Implantate benötigt oder ob nicht 4 pro Kiefer ausreichend wären. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen lassen bei Unfallopfern regelmäßig Rentengutachten durchführen, bei denen geklärt werden soll, ob dem Unfallgeschädigten tatsächlich bleibende Schäden bleiben und inwiefern diese ihn in seiner Berufsausbildung oder Berufsausübung behindern. Auch hierbei wird oft versucht zu betrügen, wenn Menschen vorgeben, dass sie aufgrund eines Unfalles nicht mehr 8 Stunden arbeiten können. Der Arzt findet durch seine speziellen Untersuchungen und Messungen in der Regal aber heraus, ob der Patient wirklich Schäden und Schmerzen hat oder ob er seinen Unfall auch als Chance sieht nicht mehr so viel arbeiten zu müssen und Rente zu beziehen.

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