SA Unterhalt während des Getrenntlebens


Neben dem Unterhalt zwischen den ehemaligen Ehegatten und deren Kindern nach einer erfolgten Scheidung besteht auch die Möglichkeit, dass bereits während des Getrenntlebens der Ehegatten Unterhalt zugunsten des anderen Ehepartners oder der gemeinsamen Kinder zu leisten ist.

Diese Pflicht erlischt jedoch mit der Scheidung oder der Versöhnung der Ehegatten. Danach ist nachehelicher Unterhalt oder der gewöhnliche Familienunterhalt zu gewähren. Die Höhe des Trennungsunterhalts bemisst sich nach dem nachehelichen Unterhalt, da hierzu keine Unterschiede im Bedarf oder der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bestehen.

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