Schutzvorschriften für eine Mehrheit von Arbeitnehmern


In Deutschland gibt es besondere Bestimmungen, die einen kollektiven Schutz von Arbeitnehmern zur Folge haben. Diese sind eine Ausformung des grundgesetzlich garantierten Rechts, sich zusammenzuschließen und Arbeitskämpfe durchzuführen. Hierdurch soll die Mitbestimmung des Volkes und die Gestaltung des Zusammenlebens durch de Bevölkerung selbst gefördert werden.

So gibt es auf verschiedenen Ebenen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, sich zusammenzuschließen. Es gibt auf Ebene des einzelnen Betriebes die Möglichkeit, einen Einzelbetriebsrat zu bestimmen. Auf höherer Ebene kann ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden. Auf überbetrieblicher Ebene gibt es die Möglichkeit, Gewerkschaften zu bilden. All diese Gremien sollen die Rechte der Arbeitnehmer wahren und deren Verhandlungsposition gegenüber den Arbeitgebern verbessern. Für den Arbeitgeber können ein Betriebsrat und die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ebenfalls einige Vorteile bieten. So muss nicht jeder Arbeitsvertrag einzeln ausgehandelt werden, sondern es kann durch einen Tarifvertrag ein gewisser Rahmen abgesteckt werden.

Außerdem gibt es einige rechtliche Besonderheiten für die Gestaltung eines Unternehmens und den Ablauf. So kann es in einer Aktiengesellschaft die Pflicht geben, Gewerkschaftsmitglieder oder Betriebsratsmitglieder in bestimmte Gremien zu setzen. Außerdem kann die Anhörung des Betriebsrates für bestimmte unternehmerische Entscheidungen Wirksamkeitsvoraussetzung sein.

So muss in einem Betrieb, der über einen Betriebsrat verfügt, bei einer Kündigung der Betriebsrat angehört werden. Ein Unterlassen dieser Pflicht führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Betriebsrat muss sich innerhalb von einer Woche, bei einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von drei Tagen erklären. Ansonsten gilt seine Zustimmung als erteilt. Ein Widerspruch gegen die Kündigung kann sich auf folgende Grundlagen stützen: keine Sozialauswahl, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, auch nach Umschulung. Auch eine Weiterbeschäftigung unter veränderten Vertragbedingungen (so genannte Änderungskündigung) kann vom Betriebsrat gerügt werden.

Auch durch die Gewerkschaften kann sich ein Schutz vor Kündigungen ergeben. Diese sind für den Abschluss von Tarifverträgen verantwortlich, aus denen sich Fristen und besondere Bedingungen für einen Stellenabbau ergeben können. Diese sind jedoch in jedem Einzelfall verschieden und auch nicht in jeder Branche gleich.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel