Sinn und Zweck des Opportunitätsprinzips


Das Opportunitätsprinzip ist ein Grundsatz und eine Prozessmaxime des Strafrechts, wonach es mit der Durchbrechung des Legalitätsprinzips aus Gründen der Zweckmäßigkeit in das Ermessen der Staatsanwaltschaften gestellt wird, ob eine Strafverfolgung durchgeführt oder das Verfahren eingestellt wird. Es gibt also den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit, die Schwerpunkte der Verbrechensbekämpfung selbst setzen zu können.

Das Opportunitätsprinzip gilt vor allem bei kleineren Straftaten, bei denen die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, außerdem gilt das Opportunitätsprinzip bei unwesentlichen Nebenstraftaten, bei Taten die im Ausland begangen wurden und kleineren Staatsschutzdelikten. Es schützt die Strafrechtspflege davor, in der zu bearbeitenden Menge kleinerer Delikte unterzugehen. Die Einstellung kann auch von der Erfüllung von Auflagen, wie beispielsweise Wiedergutmachung des Schadens, Geldbuße oder gar gemeinnützige Arbeit, abhängig gemacht werden. In der Praxis wird die Staatsanwaltschaft beispielsweise einen kleinen erstmaligen Diebstahl einstellen und dafür die Rückgabe der Sache und ein Bußgeld anordnen. Dieses Bußgeld wird entweder an die Staatskasse oder an eine von der Staatsanwaltschaft festgesetzte gemeinnützige Organisation gezahlt. Insbesondere in Jugendverfahren werden in Deutschland viele Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Kritiker bemängeln, dass in Deutschland zu viele Verfahren eingestellt würden. Sie fordern mehr Personal um alle Fälle auch ausgiebig bearbeiten zu können. Grund dafür ist, dass das Opportunitätsprinzip ja nur die Ausnahme sein soll und das Legalitätsprinzip als erster Grundsatz durch dieses durchbrochen und aufgeschoben wird.

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