Strafrecht: Was ist Kausalität und welche Arten gibt es?


Bei einer Straftat muss festgestellt werden, ob eine Kausalität zwischen der Tathandlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg besteht oder ob dieser aus purem Zufall eingetreten ist. Es gilt also hier zu klären ob der Erfolg der Tat auch wirklich das Werk des Täters ist. Zur Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen der Tathandlung und dem Taterfolg wird die sogenannte conditio-sine-qua-non Formel verwendet: Ursächlich, also kausal, ist demnach jede Bedingung die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Man muss sich also an dieser Stelle die Frage stellen, ob der Erfolg in seiner konkreten Form entfallen wäre, wenn der Täter anders gehandelt hätte und man sich deshalb ein bestimmtes Verhalten hinweg denken müsste.

Allerdings kann man nicht immer sagen, dass eine Handlung kausal für den Eintritt des Erfolges ist. Somit gibt es auch hier Ausnahmen bzw. wird hier die conditio-sine-qua-non Formel durch sechs Regeln weiter konkretisiert und modifiziert, so dass man bei diesem Prüfungsschritt nicht automatisch die Strafbarkeitsprüfung abbrechen muss.

a) Die hypothetische Kausalität

Eine solche liegt vor, wenn die Handlung des Täters zwar den Erfolg herbeigeführt hat, dieser Erfolg aber dann wenig später auch durch eine andere Ursache eingetreten wäre. Also beispielsweise wenn die Altenpflegerin A dem B zum Nachmittagskuchen einen vergifteten Kamillentee reicht und der B an dem Tee stirbt. Hätte die A dem B nicht den vergifteten Tee gereicht, wäre der B zwar nicht an dem Tee jedoch trotzdem zum selben Zeitpunkt an einem unheilbaren Gehirntumor gestorben.

b) Die kumulative Kausalität

Mehrere, unabhängige voneinander gesetzte Bedingungen führen erst durch ihr Zusammenwirken den Erfolg herbei, jede Handlung für sich hätte für den Eintritt des Erfolges nicht ausgereicht. Ein Beispiel hierfür ist es, wenn der A und der B, ohne die Absichten des anderen zu kennen, unabhängig voneinander dem C ein nicht tödlich wirkendes Gift in seinen Kaffee schütten. Allerdings wirken beide Gifte zusammen doch tödlich, eines alleine hätte nicht ausgereicht um den C zu töten. Hätten beide dem C kein Gift in seinen Kaffee geschüttet, so würde der C auch noch leben, alle zwei Bedingungen sind somit gleichwertig.

c) Die alternative Kausalität (Doppelkausalität)

Mehrere, unabhängige voneinander gesetzte Bedingungen, die auch für sich allein zur Herbeiführung des Erfolges ausgereicht hätten, sind alles zur selben Zeit im eingetretenen Erfolg tatsächlich wirksam geworden. Beispiel: A und B geben, ohne voneinander zu wissen, jeweils ein tödliches Gift in den Kaffee des C. C verstirbt. Jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden könne, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist ursächlich für den eingetretenen Erfolg.

d) Die überholende Kausalität

Hier hätte die Erstursache zum Erfolg geführt, wenn nicht eine weitere Ursache, die an die erste anknüpft, den Erfolgseintritt früher bewirkt hätte. Ein Fall hierzu ist es, wenn der A eine seit langem geplante Flugreise mit seinen Kegelbrüdern antreten will. Bevor A die Reise antreten kann, wird er von seiner geldgierigen Frau C durch einen vergifteten Apfel vergiftet. Der gebuchte Ferienflieger wäre jedoch wegen einer Bombe des O sowieso abgestürzt, das heißt der A wäre auch so gestorben, nur später.

e) Die abbrechende Kausalität

Hier knüpft die Zweitursache nicht an die erste an. Die Erstbedingung führt nicht zum Eintritt des Erfolges, weil ein späteres Ereignis unabhängig von der früher gesetzten Bedingung eine neue Ursachenreihe eröffnet, die ausschließlich den Erfolg herbeiführt. Beispiel: der A gibt dem B Gift in sein Glas, dieser trinkt es schließlich auch aus. Bevor das Gift jedoch seine Wirkung entfalten kann erschießt der C den B.

f) Der atypische Kausalverlauf

Die Kausalität der Ersthandlung wird durch eine daran anknüpfende Zweithandlung des Opfers bzw. eines Dritten vermittelt. Ein Beispiel hierzu ist es, wenn der A den B mit einem scharfen Gegenstand am Arm verletzt. Auf dem Weg ins Krankenhaus verunglückt der Krankenwagen, so dass der B stirbt. Hätte der A den B nun nicht verletzt, so hätte er keinen Krankenwagen gebraucht und er wäre auch folglich nicht gestorben. Es liegt also eine Kausalität vor.

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